Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

    Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. 

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein: Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG) Mindestalter 16 Jahre Charakterliche und körperliche Eignung

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100002_125898134

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein 
    • ggf. aktuelles Lichtbild 
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Personalausweis Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant 
    • Schriftform erforderlich: ja 
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
    • Online-Dienste vorhanden: ja 

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit 
    • körperliche Eignung  
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
    • bereits erteilter Jagdschein 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 16 BJagdG

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.22

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagd, Jagen, Jagdwesen, Jagdschein, Jägerschein, Jagdkarte, Verlängerung, Jäger, Jägerei, Jagderlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de