Jagdschein Eintragung

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen und Jugendjagdscheinen

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100002_123084708

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Abteilung 55/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesmannstraße 9

    44625 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollendung des 15. Lebensjahres Wohnort Herne bestandene Jägerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an: Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jagdscheinen 1 Jahr: 35 Euro 2 Jahre: 50 Euro 3 Jahre: 65 Euro Tagesjagdschein: 15 Euro Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jugendjagdscheinen 1 Jahr: 20 Euro 2 Jahre: 30 Euro 3 Jahre: 35 Euro Tagesjagdschein: 15 Euro Jagdscheindoppel: 30 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jagdausübung, Jagdbezirk, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagdfläche, Jäger, Jagdschein, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English