Jagdschein Eintragung

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich zuständig für die Ausstellung der Jagdscheine ist der Kreis Steinfurt. Die Beantragung muss jedoch in der Kommune vor Ort erfolgen. Dies geschieht in Emsdetten im Bürgerbüro. Der vollständige Antrag wird vom Bürgerbüro mit allen Anlagen überprüft und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. Der Jagdschein wird dann vom Kreis Steinfurt zu Ihnen nach Hause geschickt.

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100002_122824390

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02572 922-617

    E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei Neuausstellung Antrag gem. Formular, Prüfungszeugnis über die Jagdprüfung, 1 Lichtbild (Passbild), Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung bei Verlängerung Antrag gem. Formular, Jagdschein, Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jagdausübung, Jagdbezirk, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagdfläche, Jäger, Jagdschein, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English