Jagdschein Eintragung

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist, dass die Bewerber mindestens 16 Jahre alt sind und in Deutschland eine Jägerprüfung abgelegt haben. Zudem muss die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung vorhanden sein sowie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.Die Antragstellung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Dienststelle erfolgen. Vorab ist ein Onlineantrag zu stellen. Mit der Onlinebeantragung werden Sie anschließend automatisch zur Terminbuchung weitergeleitet.Zuständig für die Erteilung des Jagdscheines ist die untere Jagdbehörde, in deren Bezirk die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.Ausländer, die nicht ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen ihren Jagdschein bei der unteren Jagdbehörde beantragen, in deren Bereich die Jagd ausgeübt wird. Wegen einer zusätzlichen manuellen Abfrage nimmt die Erteilung und Verlängerung eines Ausländerjagdscheins mehr Zeit in Anspruch.Bitte stellen Sie den Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheines online. Auch den Antrag auf Aufhebung der Schonzeit gemäß § 24 Absatz 2 Landesjagdgesetz NRW stellen Sie bitte online.

    Online-Dienst

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    ID: L100002_121728314

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Ersterteilungen: Zeugnis der bestandenen Jägerprüfung Passbild (bei Neuerteilungen oder vollem Jagdscheinheft) oder Jagdschein (bei Verlängerungen) Bei Jägern mit Wohnsitz im Ausland: gültiger Jagdschein aus dem Heimatland, Jagdeinladung für ein Revier im Kreis Viersen, Europäischer Feuerwaffenpass Bestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung (In der Versicherungsbestätigung soll inhaltlich zum Ausdruck kommen, dass sie den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz entspricht) Ausgefüllter Jagdscheinantrag (Download oder Online)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Eine aktuelle Gebührenübersicht finden Sie in den Hinweisen auf dieser Seite.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nur durch eine persönliche Vorstellung der Antragstellerin oder des Antragstellers kann ein unmittelbarer Eindruck über die persönliche Eignung im Sinne des Bundesjagdgesetzes gewonnen werden. Zur Absicherung kann im Weiteren die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens auferlegt werden. In Anbetracht der hohen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und körperliche Eignung an Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber ist eine persönliche Vorstellung geboten. Hierfür bitte ich um Verständnis. Der Zugang zum Kreishaus ist nur über den Haupteingang möglich. Bitte melden Sie sich am gebuchten Termin an der Information. Antragstellerinnen und Antragsteller, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, erhalten einen Tagesjagdschein nur mit Jagdeinladung für ein Revier im Kreis Viersen und mit einem Nachweis der in ihrem Heimatland abgelegten Jägerprüfung. Ein Jahresjagdschein kann beantragt werden, wenn die ausländische Jägerprüfung als gleichwertige Prüfung gem. §15 Abs. 5 BJG anerkannt wurde. Mit Abgabe des Jagdscheinantrags stimmen Sie gleichzeitig einer automatisierten Weitergabe der Jagdscheindaten an die Waffenbehörde zu. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so obliegt es Ihnen selbst gegenüber der Waffenbehörde den Besitz eines gültigen Jagdscheins oder eines anderen Bedürfnisses für einen Waffenbesitz nachzuweisen. JagdhaftpflichtversicherungDie Bestätigung über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung, für die Dauer des beantragten Jagdscheines, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen ist notwendig. Die Versicherungsbestätigung muss den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz entsprechen. Die Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Jagdscheinerteilung ist nur dann anzuerkennen, wenn sie von der Versicherungsgesellschaft selbst ausgestellt ist. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist nur dann ausreichend, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen (500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden) eingehalten sind; die zeitliche Dauer des Versicherungsvertrages mindestens der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entspricht; die Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes abgeschlossen worden ist. Hierbei ist zu beachten, dass diese Bestätigungen in deutscher Sprache abgefasst sind. Sie sich verpflichten, dass die untere Jagdbehörde benachrichtigt wird, wenn der Versicherungsschutz vor Ablauf der angegebenen Zeit erlischt. JagdscheingebührenJahresjagdscheine Ein-Jahresjagdschein: 35,- € Zwei-Jahresjagdschein: 50,- € Drei-Jahresjagdschein: 65,- € Jahresjagdscheine für Jugendliche Ein-Jahresjagdschein: 20,- € Zwei-Jahresjagdschein: 30,- € Drei-Jahresjagdschein: 35,- € Tagesjagdschein/Tagesjagdschein für Jugendliche 15,- € Falknerjagdscheine Ein-Jahresfalknerjagdschein: 20,- € Zwei-Jahresfalknerjagdschein: 30,- € Drei-Jahresfalknerjagdschein: 35,- € Falknerjagdscheine für Jugendliche Ein-Jahresfalknerjagdschein: 15,- € Zwei-Jahresfalknerjagdschein: 20,- € Drei-Jahresfalknerjagdschein: 25,- € Tagesfalknerjagdschein/Tagesfalkner- Jagdschein für Jugendliche 15,- € Jagdscheindoppel 30,- €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jagdausübung, Jagdbezirk, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagdfläche, Jäger, Jagdschein, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English