Jagdschein Änderung

    Jagdschein ändern lassen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.Hinweis zur BearbeitungsdauerDurch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen.Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden. Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sind daher frühzeitig, d.h. bereits ab Dezember 2024 zu stellen.Die Antragstellung ist auch möglich, wenn dem Antragsteller der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 BJagdG noch nicht vorliegt. Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung (z.B. Abholung) des Jagdscheins vorgelegt werden.HinweisWir weisen darauf hin, dass Jagdpächter und Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis nach §11 Abs. 7 BJagdG und §13 Abs. 3 LJagdG verpflichtet sind, der Unteren Jagdbehörde nach Abschluss des Pachtvertrages oder der Jagderlaubnis unter Vorlage der Unterlagen, die Eintragung im Jagdschein innerhalb eines Monats vornehmen zu lassen. Bei Nichtbeachtung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld zwischen 200€ - 2.000€ geahndet werden kann.

    Online-Dienst

    Jagdschein ändern lassen

    ID: L100002_121810707

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Jagen & Fischen

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Dienstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Donnerstag: 14:00 - 17:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: jagdundfisch@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung des Jagdscheines, Jagdschein im Original, Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum des Jagdscheines, Personalausweis, eine Kopie ist im Regelfalle ausreichend, Jägerprüfungszeugnis im Original, nur bei erstmaliger Beantragung oder Zuzug in den hiesigen Zuständigkeitsbereich, Lichtbild, nur bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes, etwa bei Verlust oder bereits erfolgter, 5. Verlängerung, Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, sofern vorhanden, z. B. Jagdpacht, entgeltlicher Begehungsschein, Fangjagdqualifikation etc.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular kann online gestellt werden.Persönliche Vorsprache unter Vorlage der benötigten Antragsunterlagen.Übersendung der Unterlagen auf dem Postwege und persönliche Abholung nach Fertigstellung.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Jagdschein läuft, unabhängig von einem bereits gestellten Antrag auf Verlängerung, jeweils zum Ende des Jagdjahres (31.03.) des gewählten Gültigkeitszeitraumes ab. Es wird deshalb empfohlen, die für die Verlängerung benötigten Unterlagen bereist frühzeitig vor dem 31.03. der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung vorzulegen.

    Kosten

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jahresjagdschein für ein Jagdjahr: 35,00€ Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre: 50,00€ Jahresjagdschein für drei Jagdjahre: 65,00€ Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00€ Falknerjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00€ Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00€ Tagesjagdschein: 15,00€ Jugendjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00€ Jugendjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00€ Jugendjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Namensänderung, Geburtsname, Jagdlizenz, Jäger, Änderung, Jagdwesen, Jägerschein, Heirat, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Hauptwohnsitz, Jägerei, Eheschließung, Jagd, Jagdschein, Jagdpatent, Jagen, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de