Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung
Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung
Durch die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens werden die betroffenen Personenkreise informiert und der förmliche Nachweis der Zustellung geführt.
Beschreibung
Die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens hat insbesondere zwei Ziele:
- Zum einen sollen alle Personen, deren Interessen durch die Eröffnung und den Fortgang des Insolvenzverfahrens berührt sind, unterrichtet werden.
- Zum anderen genügt die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an die Beteiligten.
Öffentlich bekanntzumachen sind u.a.:
- Eröffnung, Einstellung bzw. Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung
- Zeit, Ort und Tagesordnung der Gläubigerversammlung (Einberufung)
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Anordnung bzw. Aufhebung bestimmter Verfügungsbeschränkungen
- Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Versagung der Restschuldbefreiung
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle
Öffentliche Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf der Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird. Mit einer öffentlichen Bekanntmachung wird der Bürger über rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel: Bekanntgabe der Stadtratssitzungen: Sieben Tage, den Sitzungstag und den Tag der Zustellung der Sitzungsunterlagen eingerechnet, vor einer Stadtratssitzung werden in den Bekanntmachungskästen und auf der Homepage Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht. Bekanntmachungen im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren Bekanntmachungen von Ortsrecht (z.B. Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungsordnungen) Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung:Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Sonstige Bekanntmachungen Für sonstige Bekanntmachungen gelten nicht die strengen rechtlichen Vorgaben wie für öffentliche Bekanntmachungen. Die sonstigen Bekanntmachungen werden entweder im Stadtinfo, auf der Homepage oder in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Sonstige Bekanntmachungen sind unter anderem die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen (nur in den Bekanntmachungskästen) und die Informationen zu der Öffnung bzw. Schließung von städtischen Einrichtungen z.B. an Feiertagen und in den Schulferien. In § 21 der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler sind die Standorte der Bekanntmachungskästen wie folgt aufgelistet: BaesweilerRathaus, Grabenstraße 11Kapellenstraße Ecke BuschstraßeKatholische Kirche, Kirchvorplatz, KirchstraßeBreitestraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße Beggendorf Grundschule/Lindenstraße Floverich Fließstraße, Ecke Willibrordstraße Loverich Josefstraße/Kindergarten Oidtweiler Eschweilerstraße gegenüber Einmündung Martinstraße PuffendorfKatholische Kirche, Kirchvorplatz, Jan-van-Werth-Straße Seite Setterich Rathaus, An der Burg 3Emil-Mayrisch-Straße/Ecke Hauptstraße
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Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02401 800-117
Telefon Festnetz: 02401 800-0
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
Bekanntmachung, Insolvenzverfahren