Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung

    Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung

    Durch die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens werden die betroffenen Personenkreise informiert und der förmliche Nachweis der Zustellung geführt.

    Beschreibung

    Die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens hat insbesondere zwei Ziele:

    • Zum einen sollen alle Personen, deren Interessen durch die Eröffnung und den Fortgang des Insolvenzverfahrens berührt sind, unterrichtet werden.
    • Zum anderen genügt die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an die Beteiligten.

    Öffentlich bekanntzumachen sind u.a.:

    • Eröffnung, Einstellung bzw. Aufhebung des Insolvenzverfahrens
    • Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung
    • Zeit, Ort und Tagesordnung der Gläubigerversammlung (Einberufung)
    • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Anordnung bzw. Aufhebung bestimmter Verfügungsbeschränkungen
    • Anzeige der Masseunzulänglichkeit
    • Versagung der Restschuldbefreiung

    Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder www.insolvenzbekanntmachungen.de.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Öffentliche Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf der Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird. Mit einer öffentlichen Bekanntmachung wird der Bürger über rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel: Bekanntgabe der Stadtratssitzungen: Sieben Tage, den Sitzungstag und den Tag der Zustellung der Sitzungsunterlagen eingerechnet, vor einer Stadtratssitzung werden in den Bekanntmachungskästen und auf der Homepage Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht. Bekanntmachungen im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren Bekanntmachungen von Ortsrecht (z.B. Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungsordnungen) Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung:Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Sonstige Bekanntmachungen Für sonstige Bekanntmachungen gelten nicht die strengen rechtlichen Vorgaben wie für öffentliche Bekanntmachungen. Die sonstigen Bekanntmachungen werden entweder im Stadtinfo, auf der Homepage oder in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Sonstige Bekanntmachungen sind unter anderem die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen (nur in den Bekanntmachungskästen) und die Informationen zu der Öffnung bzw. Schließung von städtischen Einrichtungen z.B. an Feiertagen und in den Schulferien. In § 21 der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler sind die Standorte der Bekanntmachungskästen wie folgt aufgelistet: BaesweilerRathaus, Grabenstraße 11Kapellenstraße Ecke BuschstraßeKatholische Kirche, Kirchvorplatz, KirchstraßeBreitestraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße Beggendorf Grundschule/Lindenstraße Floverich Fließstraße, Ecke Willibrordstraße Loverich Josefstraße/Kindergarten Oidtweiler Eschweilerstraße gegenüber Einmündung Martinstraße PuffendorfKatholische Kirche, Kirchvorplatz, Jan-van-Werth-Straße Seite Setterich Rathaus, An der Burg 3Emil-Mayrisch-Straße/Ecke Hauptstraße

    Online-Dienst

    Bekanntmachungen

    ID: L100002_122653925

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptabteilung

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die erweiterten Öffnungszeiten der Zentrale.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: 02401 800-117

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Bekanntmachung, Insolvenzverfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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