unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.

    Online-Dienst

    Unrichtige personenbezogene Daten

    ID: L100002_123261741

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Meldebehörden

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Meldebehörden. 

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 05232 601-9330

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen die korrekten Daten hervorgehen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
    • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit. Es müssen der Meldebehörde die korrekten Daten bekannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 20 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 12 Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) § 489 Absatz 1 Strafprozeßordnung (StPO)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
    • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
    • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
    • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
    • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der korrekten Daten Zeit in Anspruch.

    Kosten

    keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Meldedaten, Berichtigung, Vervollständigung, Unrichtige Daten, Unvollständige Daten, Vervollständigung, Personenbezogene Daten, Unvollständige Daten, Meldebehörde, Unrichtige Daten, Meldebehörde, Berichtigung, Verarbeitung, Verantwortlicher, Meldedaten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de