unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
Beschreibung
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Meldebehörden
Zuständigkeit
Die zuständigen Meldebehörden.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 14:00 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: ema@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
- zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
- Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Meldedaten, Berichtigung, Vervollständigung, Unrichtige Daten, Unvollständige Daten, Vervollständigung, Personenbezogene Daten, Unvollständige Daten, Meldebehörde, Unrichtige Daten, Meldebehörde, Berichtigung, Verarbeitung, Verantwortlicher, Meldedaten