Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Anzeige bei Inbetriebnahme, bei Änderung, bei Stilllegung, bei Betreiberwechsel

    Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Anzeige bei Inbetriebnahme, bei Änderung, bei Stilllegung, bei Betreiberwechsel

    Die Inbetriebnahme von neuen Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ist anzeigepflichtig, ebenso auch Änderungen und Stilllegungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel.

    Beschreibung

    Als Betreiber einer Neuanlage sind Sie verpflichtet, diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestehende Anlagen waren bis zum 20. August 2018 anzuzeigen. Darüber hinaus sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, Änderungen der Anlage sowie eine Anlagenstilllegung anzuzeigen. Bei einem Betreiberwechsel hat der neue Betreiber diesen Wechsel unverzüglich, aber spätestens innerhalb eines Monats, der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Legionellen kommen in geringer Anzahl auch natürlich in Oberflächengewässern vor und führen dort zu keinen Erkrankungen. In hoher Konzentration als Aerosol eingeatmet können Legionellen jedoch besonders bei immungeschwächten Menschen zu schweren Lungenentzündungen führen. Um Legionellen-Ausbrüche zu verhindern, sind die technischen Anlagen, bei denen eine Vermehrung und ein Austrag von Legionellen mit dem Luftstrom möglich sein könnte, in besonderer Form zu betreiben und zu überwachen. Die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung solcher Anlagen ist seit dem 19.08.2017 durch die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider - 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gesetzlich geregelt. Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen sind verpflichtet, den hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage sicherzustellen. Dafür sind bauliche und betriebliche Anforderungen nach dem Stand der Technik einzuhalten. Beispiele sind sogenannte Toträume im Kreislaufwasser vermeiden, die Anlage regelmäßig warten und desinfizieren sowie regelmäßig Keimzahlen im Kreislaufwasser ermitteln. Der Stand der Technik beim hygienegerechten Betrieb einer solchen Anlage ist durch die 42. BImSchV und die VDI-Richtlinien 2047, Blatt 2 (Verdunstungskühlanlagen), 2047, Blatt 3/ Entwurf (Kühltürme) und VDI 3679, Blatt 1(Nassabscheider) definiert. Mit der 42. BImSchV ist neben den Anforderungen an Bau und Betrieb einer Anlage erstmals auch eine Anzeigepflicht eingeführt worden. Dies betrifft sowohl Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme, die Nebeneinrichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage sind, als auch Anlagen bei baurechtlich genehmigten Betrieben. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    Immissionen; Verdunstungskühlanlagen anzeigen

    ID: L100002_127070102

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

    Ansprechpartner

    Umweltschutz (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entnehmen Sie bitte dem externen Webportal.

    Formulare

    Die Anzeige erfolgt elektronisch über das "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA" .

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entnehmen Sie bitte dem externen Webportal.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 42. BImSchV Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige erfolgt über das "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA" .

    Um eine Anlage anzuzeigen, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage erfasst und die Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden.

    Unter nachfolgenden Link finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Registrierung.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anzeige erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege im "Kataster Verdunstungskühlanlagen" des bundeseinheitlichen Internetportals "KaVKA-42BV". Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV.NRW.

    Fristen

    Der Betreiber einer Neuanlage hat die diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bestehende Anlagen waren bis spätestens einen Monat nach dem 19. Juli 2018 der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Änderungen der Anlage, die Anlagenstilllegung sowie Betreiberwechsel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel sind der zuständigen Behörde ab dem 19. Juli 2018 binnen eines Monats (also bis zum 19. August 2018 ) anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kühltürme, Nassabscheider, Maßnahmenwert, Legionellen, Verdunstungskühlanlagen, 42. BImSchV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de