Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanalagen und Nassabschneidern Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs
Überschreitung von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser müssen Sie der zuständigen Behörde melden!
Beschreibung
Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 der 42. BImSchV zu informieren, wenn bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 der 42. BImSchV genannten Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser festgestellt wird. Die zuständige Behörde nimmt die Information entgegen und prüft die von Ihnen veranlassten Maßnahmen. Ggf. nimmt die Behörde auch Kontakt mit Ihnen auf.
Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
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zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon mobil: 0251 411 85295
Fax: dez53@brms.nrw.de
E-Mail: 0251 411 0
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/3.2 - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30Dienstag: 08:30 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 15:30Donnerstag: 08:30 - 15:30Freitag: 08:30 - 12:30Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch
Kontakt
Telefon Festnetz: +492091692882
Telefon Festnetz: +492091694234
Fax:
Fax:
Fax:
Telefon Festnetz: +492091694830
E-Mail: matthias.baake@gelsenkirchen.de
E-Mail: juliane.joseph@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Die Information erfolgt elektronisch über das "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA"
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die Informationspflicht erfolgt über das "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA" - .
Um über die Überschreitung eines Maßnahmenwertes zu informieren, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Einstellung der Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage, kann eine Information erfolgen
Unter nachfolgender Seite finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Registrierung.
Fristen
Bei Überschreitung eines Maßnahmenwertes sind Sie u.a. verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren.
Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020
Stichwörter
42. BImSchV, Nassabscheider, Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme, Legionellen, Maßnahmenwert