vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Beschreibung

    Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), kann der Vorhabensträger auch beantragen, dass schon vor der Genehmigungserteilung vorläufig zugelassen wird, dass er mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, beginnt. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.

    Online-Dienst

    Immissionsschutz - Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragen

    ID: L100002_122696165

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Detmold - Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Fax: 05231 71 1295

    Telefon Festnetz: 05231 71 5300

    E-Mail: post53@bezreg-detmold.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen.

    Voraussetzungen

    • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
    • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Genehmigungsbehörde liegt ein prüffähiger Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor. Es kann mit einer späteren Genehmigung gerechnet werden. Es besteht ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse an dem vorzeitigen Beginn der Errichtung. Der Antragsteller verpflichtet sich, alle bis zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bunds-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) Neunte Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Gebührengesetz NRW - GebG NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist mittels EliA (elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) online zu stellen.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden. Sie kann mit Auflagen verbunden oder unter dem Vorbehalt nachträglicher Auflagen erteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Monate (Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Entscheidung über die Zulassung des vorzeigen Beginns kann auf Antrag des Antragstellers bei Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen zeitnah erteilt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Vorläufige Errichtung Anlage, Errichtung vor Genehmigungserteilung, Zulassung vorzeitigen Beginns, Innerhalb Genehmigungsverfahren, genehmigungsbedürftige Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English