vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Beschreibung

    Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Errichtung, der Betrieb und wesentliche Änderungen von bestimmten industriellen und gewerblichen Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Genehmigungspflichtig sind hierbei die im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgelisteten Anlagen. Nicht wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage sind der zuständigen Behörde grundsätzlich anzuzeigen. Die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen führt die notwendigen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch und erteilt Auskünfte über den Umfang und den Ablauf des Verfahrens.

    Online-Dienst

    Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    ID: L100002_123931522

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon mobil: 0251 411 85295

    Fax: dez53@brms.nrw.de

    E-Mail: 0251 411 0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/3.2 - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45894 Gelsenkirchen

    Es ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 15:30Dienstag: 08:30 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 15:30Donnerstag: 08:30 - 15:30Freitag: 08:30 - 12:30Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch

    Kontakt

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    Telefon Festnetz: +492091695990

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    E-Mail: florian.fenkl@gelsenkirchen.de

    E-Mail: eva.derksen@gelsenkirchen.de

    E-Mail: matthias.baake@gelsenkirchen.de

    E-Mail: martina.bussmann@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir empfehlen zur Abstimmung des Verfahrens und der benötigten Unterlagen eine frühestmögliche Kontaktaufnahme mit dem Referat Umwelt. Bitte beachten Sie, dass die für die einzelnen Verfahren festgelegte Frist erst beginnt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen, inklusive der von der Behörde nachgeforderten Unterlagen eingetroffen sind und auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wurden. Dieser Zeitpunkt wird der Antragstellerin zumeist schriftlich bestätigt.

    Voraussetzungen

    • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
    • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Monate (Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.)

    Kosten

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Genehmigungsverfahrens. Die Verwaltungsgebühren und die Auslagen werden nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - GebG NRW - und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 03.07.2001, zuletzt geändert am 30.10.2020 (AVerwGebO NRW), berechnet und festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Vorläufige Errichtung Anlage, Errichtung vor Genehmigungserteilung, Zulassung vorzeitigen Beginns, Innerhalb Genehmigungsverfahren, genehmigungsbedürftige Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English