Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

    Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon mobil: 0251 411 85295

    Fax: dez53@brms.nrw.de

    E-Mail: 0251 411 0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Anlagenbezogener Immissionsschutz

    Beschreibung

    Verursacht ein Gewerbe Lärm, Luftverschmutzung oder ähnliche Immissionen, kann der Kreis Borken als Untere Immissionsschutzbehörde aktiv werden. Er genehmigt und überwacht genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ziel ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Zur Themenseite "Immissionsschutz" gelangen sie hier.Die Zuständigkeiten für die Aufgaben finden Sie mit einem Klick auf das folgende Dokument:Ansprechpersonen in der Fachabteilung Anlagenbezogener Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Formulare

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb (§§ 4,6 BImSchG) oder zur Änderung von Anlagen (§ 16 BImSchG) - AntragInhaltsverzeichnis: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb (§§ 4,6 BImSchG) oder zur Änderung von Anlagen (§ 16 BImSchG)

    Voraussetzungen

    • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    • Klage

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Vorbescheid zur Genehmigung, Anlagenstandort, Standortwahl Anlage, Genehmigungsvoraussetzungen, Immissionsschutz, Standort Anlage, Voraussetzungen Genehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de