Anlagenbezogener Immissionsschutz
Beschreibung
Verursacht ein Gewerbe Lärm, Luftverschmutzung oder ähnliche Immissionen, kann der Kreis Borken als Untere Immissionsschutzbehörde aktiv werden. Er genehmigt und überwacht genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ziel ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Zur Themenseite "Immissionsschutz" gelangen sie hier.Die Zuständigkeiten für die Aufgaben finden Sie mit einem Klick auf das folgende Dokument:Ansprechpersonen in der Fachabteilung Anlagenbezogener Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: immissionsschutz@kreis-borken.de
Zuständigkeit für
Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen