Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
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Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln - Dezernat 53
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon mobil: +49 221 147-3185
E-Mail: +49 221 147-0
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Fristen
Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023
Stichwörter
Vorbescheid zur Genehmigung, Anlagenstandort, Standortwahl Anlage, Genehmigungsvoraussetzungen, Immissionsschutz, Standort Anlage, Voraussetzungen Genehmigung