Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

    Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Errichtung und Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfälle.

    Online-Dienst

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    ID: L100002_121809770

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde (UIB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Dienstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Mittwoch: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2498

    E-Mail: immissionsschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Antragsformulare zu den Anzeige- und Genehmigungsverfahren werden auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf als Download bereitgestellt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die für die einzelnen Verfahren festgelegte Frist beginnt erst, nachdem alle erforderlichen Unterlagen, inklusive der von der Behörde nachgeforderten Unterlagen eingetroffen sind und auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wurden. Dieser Zeitpunkt wird der Antragstellerin zumeist schriftlich bestätigt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    7 Monate (Neugenehmigung - Förmliches Genehmigungsverfahren)3 Monate (Neugenehmigung - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren)6 Monate (Änderungsgenehmigung - Förmliches Genehmigungsverfahren)3 Monate (Änderungsgenehmigung - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Die Prüfung auf Antrag zur Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist nach der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Vorbescheid zur Genehmigung, Anlagenstandort, Standortwahl Anlage, Genehmigungsvoraussetzungen, Immissionsschutz, Standort Anlage, Voraussetzungen Genehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de