vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

    Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

    Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

    Beschreibung

    Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

    In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Errichtung, der Betrieb und wesentliche Änderungen von bestimmten industriellen und gewerblichen Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Genehmigungspflichtig sind hierbei die im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgelisteten Anlagen. Nicht wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage sind der zuständigen Behörde grundsätzlich anzuzeigen. Die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen führt die notwendigen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch und erteilt Auskünfte über den Umfang und den Ablauf des Verfahrens.

    Online-Dienst

    Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

    ID: L100002_123931524

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon mobil: 0251 411 85295

    Fax: dez53@brms.nrw.de

    E-Mail: 0251 411 0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/3.2 - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45894 Gelsenkirchen

    Es ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 15:30Dienstag: 08:30 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 15:30Donnerstag: 08:30 - 15:30Freitag: 08:30 - 12:30Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091692882

    Telefon Festnetz: +492091695990

    Telefon Festnetz: +492091694234

    Telefon Festnetz: +492091695311

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    E-Mail: florian.fenkl@gelsenkirchen.de

    E-Mail: eva.derksen@gelsenkirchen.de

    E-Mail: matthias.baake@gelsenkirchen.de

    E-Mail: martina.bussmann@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir empfehlen zur Abstimmung des Verfahrens und der benötigten Unterlagen eine frühestmögliche Kontaktaufnahme mit dem Referat Umwelt. Bitte beachten Sie, dass die für die einzelnen Verfahren festgelegte Frist erst beginnt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen, inklusive der von der Behörde nachgeforderten Unterlagen eingetroffen sind und auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wurden. Dieser Zeitpunkt wird der Antragstellerin zumeist schriftlich bestätigt.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Fristen

    Vor Errichtung der Anlage.

    Kosten

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Genehmigungsverfahrens. Die Verwaltungsgebühren und die Auslagen werden nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - GebG NRW - und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 03.07.2001, zuletzt geändert am 30.10.2020 (AVerwGebO NRW), berechnet und festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Errichtung einer Anlage, Genehmigung einer Anlage, genehmigungsbedürftige Anlage, Anlage, Immissionsschutz, Betrieb einer Anlage, vereinfachtes Verfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de