Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung

    Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Teile von Anlagen können auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen.

    Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung,
    • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung liegen vor und
    • eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung braucht nicht in einem Akt entschieden zu werden. Die Teilgenehmigung unterscheidet sich insofern vom Vorbescheid, als dass mit ihr für bestimmte Tätigkeiten des Antragstellers eine endgültige Genehmigung erteilt wird, während der Vorbescheid nur eine Bindung der Genehmigungsbehörde für eine noch zu erteilende Genehmigung herbeiführt. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.

    Online-Dienst

    Immissionsschutz - Teilgenehmigung zu Lage, Errichtung und Betrieb einer Anlage nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragen

    ID: L100002_122696168

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Detmold - Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Fax: 05231 71 1295

    Telefon Festnetz: 05231 71 5300

    E-Mail: post53@bezreg-detmold.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen

    Weitere erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen.

    Voraussetzungen

    • Das Teilvorhaben erfüllt die Anforderungen aus dem BundesImmissionsschutzgesetz.
    • Dem Teilvorhaben stehen keine anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
    • Eine vorläufige Beurteilung hat ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigung entgegenstehen.
      • Die vorläufige Gesamtbeurteilung ist nicht mehr bindend, wenn sich die Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen verändern und sich dadurch auch die Beurteilung verändert. In dem Fall kann die Behörde die Genehmigung oder weitere Teilgenehmigungen versagen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Antrag auf Errichtung und Betrieb, der in Anhang 1 zur 4. BImSchV genannten Anlagen liegt bereits vor. Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung. Die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung liegen vor. Eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bunds-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) Neunte Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Gebührengesetz NRW - GebG NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist mittels EliA (elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) online zu stellen.

    Fristen

    Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Teilgenehmigung kann mit einer Befristung, einem Widerrufsvorbehaltes und/oder dem Vorbehaltes von Auflagen erteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den Teilgenehmigungsantrag nach § 8 BImSchG ist nach Eingang des Antrags und der einzureichenden Unterlagen (ab Vollständigkeit) im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb einer Frist von sieben Monaten, in vereinfachten Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) innerhalb von drei Monaten, zu entscheiden (§ 10 Absatz 6 a Satz 1 BImSchG). Die zuständige Behörde kann die Frist um jeweils drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist (§ 10 Absatz 6 a Satz 2 BImSchG).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gegenstand, immissionsschutzrechtlich, Teilanlage, Immissionsschutz, Betrieb eines Anlagenteils, Neugenehmigung, Anlagenteile, Genehmigungsverfahren, Anlagen, Teilgenehmigung, Zusätzliche Anlage, Umwelteinwirkungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de