Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Anmeldung im Service Portal NRW der Datenübermittlung zwingend zustimmen müssen, da sonst die Antragstellung abgebrochen wird. Bei Problemen mit der Anmeldung finden Sie unter den FAQ Hilfen, alternativ können Sie sich an den Support der KDN unter service(at)kdn.de wenden. _____________________________ Im gesamten Gemeindebereich gibt es zu Ostern zahlreiche Osterfeuer. Leider werden regelmäßig mutmaßliche Osterfeuer schon im Vorhinein angezündet oder die Brände geraten außer Kontrolle. Die Folgen sind oft auch hohe Sachschäden oder Verletzungen. Um größeren Problemen beim gemütlichen Osterfeuer zu vermeiden, geben wir Ihnen deshalb diese zwölf Sicherheitstipps für Ihr Osterfeuer: Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde unserer Gemeinde anzumelden - Somit werden Polizei und Feuerwehr informiert und Sie vermeiden so einen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig sein könnte. Verwenden Sie bitte nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren. Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. Halten Sie aufgrund des Rauches und der Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie bitte auch die Hauptwindrichtung während des Abbrennens. Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko! Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr. Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug. Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit. Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material - Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken. Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei. Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112. Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Quelle: DFV

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    Ansprechpartner

    Stadt Schwerte

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02304/104351

    Fax: 02304/104723

    E-Mail: andrew.bartmann@stadt-schwerte.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Einsatz und Technik

    Adresse

    Hausanschrift

    Lohbachstr. 8

    58239 Schwerte

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    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ortsrecht: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de