Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Brauchtumsfeuer sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.Die Anträge zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Menden, Team Sicherheit und Ordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, einzureichen.Die Gebühr beträgt 20,00 €.Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen wird jede Genehmigung nur vorläufig erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.==>Zu beachten:Als Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 100 m zu bewohnten Gebäuden50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen25 m zu sonstigen baulichen Anlagen10 m zu befestigten WirtschaftswegenAusreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren GegenständenDie Feuerstelle muss von einem 15m breiten Ring umgeben sein, der von Brennmaterialien und ähnlich brennbaren Stoffen frei ist.Es dürfen nur unbehandelte pflanzliche Materialien wie etwa Baum-, Strauch- und Heckenschnitt verwendet werden. Behandelte oder lackierte Holzteile bzw. sonstige brennbare Abfallstoffe (Möbel, Teppiche, Textilien u.a.) dürfen auf gar keinen Fall verbrannt werden.Mineralöle, Mineralölprodukte, andere Abfälle oder sonstige Brandbeschleuniger dürfen weder zum Anzünden, noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden. Ein bereits brennendes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.Bei starker Rauchentwicklung sind unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Bleiben diese erfolglos, ist das Feuer umgehend zu löschen.Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Größere Verbrennungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen.Die Feuerstelle ist aus Gründen des Tierschutzes erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder kurz vor dem Anzünden vollständig umzuschichten.

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    Osterfeuer

    ID: L100002_124275456

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    Deutsch

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Menden

    Beschreibung

    Abt. Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    58706 Menden (Sauerland)

    Kontakt

    Fax: 023739031209

    Telefon Festnetz: 02373903-1420

    E-Mail: b.renfordt@menden.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Team Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    58706 Menden (Sauerland)

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@menden.de

    Telefon mobil: Fax: 02373 903-1209

    E-Mail: 02373 903-1234

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Brauchtumsfeuer - MerkblattBrauchtumsfeuer - Anmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Menden (Sauerland)

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Genehmigung eines Osterfeuers kostet 20,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de