Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und können während der Osterzeit angezündet werden. Hierzu darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden.Osterfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet wird und diese Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich ist.Durch Brauchtumsfeuer können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die angemeldeten und von der Stadt Kierspe genehmigten Feuer dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Kleintieren und Vögeln, welche im Schlagabraum Unterschlupf suchen.Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag durchgeführt werden.Bitte melden Sie Ihr geplantes Osterfeuer rechtzeitig an. Dazu werden Angaben zum Veranstaltungsort, - zeitpunkt und zur aufsichtshabenden Person benötigt.Voraussetzungen für die Genehmigung eines BrauchtumsfeuersFolgende Voraussetzungen müssen für eine Genehmigung eines Brauchtumsfeuers vorliegen: Die nötigen Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden: - 50 m zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen Flächen- 25 m zu sonstigen baulichen Anlagen- 25 m zu öffentlichen Verkehrswegen- 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen Die Veranstaltung ist für jedermann öffentlich zugänglich Es ist gewährleistet, dass ständig zwei Personen, davon mind. eine über 18 Jahre, das Feuer beaufsichtigen Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Brauchtumsfeuer genehmigungsfähig.

    Online-Dienst

    Osterfeuer Genehmigung

    ID: L100002_128576953

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kierspe

    Beschreibung

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359/661-0

    Fax: 02359/661-199

    E-Mail: ea-ordnund-umwelt@kiersp.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung & Umwelt

    Beschreibung

    Ordnungsbehörde, Feuerschutz, Umweltschutz, Verkehrsangelegenheiten, Gaststätten, Gewerbewesen, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Genehmigung eines Osterfeuers / Brauchtumsfeuers

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ordnungsbehördliche Verordnung über die Genehmigungspflicht für Brauchtumsfeuer

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Genehmigung muss spätestens zwei Wochen vor Durchführung beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe gestellt werden

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genehmigungsgebühr von 25 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de