Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Herne weist darauf hin, dass das Verbot der Veranstaltungen im Freien auch Osterfeuer umfasst. Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden schon seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben. Aber sie gefährden auch die Umwelt, denn bei der Verbrennung entstehen Feinstaub und sonstige schädliche Stoffe. Die Stadt Herne bittet deshalb, möglichst auf Brauchtumsfeuer zu verzichten. Wenn Sie dennoch ein Brauchtumsfeuer veranstalten möchten, melden Sie dies bitte im Online-Serviceportal der Stadt Herne bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung an.

    Online-Dienste

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    ID: L100002_123085737

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Osterfeuer Genehmigung

    ID: L100002_128576953

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Fax: 023231612339279

    Telefon Festnetz: 02323162308

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 51/4 - Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Die Abteilung Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft ist zentraler Bestandteil des Umweltschutzes im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung. Die Begriffe Klimaschutz und die Anpassung stehen in einer engen Beziehung zueinander. Herne muss sich den Herausforderungen des Klimawandels stellen. Neben den Bemühungen zur weiteren Reduktion der Treibhausgasemissionen, wird es auch zu einer Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels kommen müssen. Im Klimaschutzkonzept wurden bestehende Überschneidungen mit Prävention und Gesundheitsförderung verbunden. Insgesamt leistest die Integration der Themen Klimaschutz und Gesundheit einen wichtigen Beitrag für eine hohe Lebensqualität der Menschen. Ebenso ist der Immissionsschutz ein bedeutendes Teilgebiet des Umweltschutzes. Egal ob Autoabgase, Lärm oder Funkwellen - sie alle haben Auswirkungen auf die Menschen und deren Umwelt. Deshalb ist Immissionsschutz wichtig, um diese Gefahren möglichst zu minimieren. Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Sonstige Verwertung, Beseitigung - entspricht dem systematischen Grundsatz der Abfallhierarchie. Diese Aufgaben werden in der unteren Abfallwirtschaftsbehörde wahrgenommen. Wilde Müllkippen sind ein zusätzliches, immer wiederkehrendes und leidiges Thema. Nicht ordnungsgemäß entsorgter Abfall, der achtlos und vorsätzlich illegal auf öffentlich zugänglichen Flächen abgeladen wird, verschandelt erheblich die Umgebung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 31.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich 51 - Umwelt und Stadtplanung

    Beschreibung

    Abteilung Stadtplanung:Vorausschauendes Planen soll Herne für die Einwohner und Einwohnerinnen attraktiv gestalten, ihnen gute Lebensbedingungen und der Wirtschaft optimale Entfaltungsmöglichkeiten bieten.Bürger-ServiceAuslegungsstelle für öffentliche Bebauungsplanverfahren; hier können Bürger und Bürgerinnen Anregungen und Bedenken vorbringen.Daneben wird Hilfestellung bei denkmalschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Angelegenheiten angeboten.Bereiche: Generelle Planung und interkommunale Kooperation Verbindliche Bauleitplanung Stadterneuerung Abteilung Umwelt:Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch für mehr Lebensqualität in unserer Stadt.Bereiche: Klima- und Immissionsschutz Überwachung der Entsorgung von Abfällen Abfallberatung für Gewerbebetriebe Lokale Agenda 21 Gewässer- und Grundwasserschutz / Regenwasserbewirtschaftung Renaturierung von Gewässern Betriebliche Abwasserbeseitigung Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bodenschutz und Altlasten Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 16-12339253

    Telefon Festnetz: 02323 16-3006

    E-Mail: fb-umweltundstadtplanung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 31.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern in der Stadt Herne

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein guter Rat: Das Verbrennen von pflanzlichen Materialien und Hölzern belastet die Umwelt. Ökologisch sinnvoller ist die Kompostierung. Sie können Gartenabfälle kostenlos bei den jährlich im Frühjahr und Herbst stattfindenden Gartenabfallaktionen der Stadt Herne abgeben. Termine und Standorte können Sie dem Abfallkalender von entsorgung herne entnehmen. Das ganze Jahr über können Grünabfälle, Holz und Sperrmüll kostengünstig am Recyclinghof, Südstraße 10, abgegeben werden. Entsorgen Sie Ihre Abfälle also nicht durch das Verbrennen, sondern nutzen Sie die Angebote der Stadt Herne zur Abfallentsorgung. Ein guter Rat: Das Verbrennen von pflanzlichen Materialien und Hölzern belastet die Umwelt. Ökologisch sinnvoller ist die Kompostierung. Haben Sie noch Fragen? - Rufen Sie an!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de