Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Weitere Informationen und einen Online-Antrag finden Sie hier!

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Osterfeuer sind nur solche Feuer anzuerkennen, die der Brauchtumspflege dienen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein zur Brauchtumspflege ausgerichtet werden und als öffentliche Veranstaltung jedermann zugänglich sind. Dies trifft nur auf wenige Osterfeuer zu.Die Festlegung des Abbrennplatzes sollte möglichst schon früher mit dem Fachbereich Bürgerdienste abgestimmt werden. Für Brauchtumsfeuer gelten die in § 12 a der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) der Stadt Delbrück festgelegten Sicherheitsabstände und -regeln.

    Online-Dienst

    Osterfeuer Genehmigung

    ID: L100002_128576953

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Delbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Str. 36

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250/996-184

    E-Mail: kathrin.brodhag@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Allgemeine Ordnungsverwaltung (auch: Ordnungsamt) ist für die unten aufgeführten Dienstleistungen zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag08:30 - 12:30 UhrMontag - Mittwoch14:00 - 16:30 UhrDonnerstag14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Genehmigung eines Osterfeuers / Brauchtumsfeuers / Traditionsfeuers

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die in der Vergangenheit häufig von Privatpersonen als "Osterfeuer" deklarierte schlichte Gehölzverbrennung ohne Bezug zur Brauchtumspflege ist nicht mehr zulässig. Die Stadtverwaltung empfiehlt in diesen Fällen, das beabsichtigte Verbrennen bis zum 31. März im Rahmen der Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Gehölzschnitt durchzuführen. Vereine und Organisationen, die ein Osterfeuer als örtliches öffentliches Brauchtumsfeuer in dem oben beschriebenen Sinne veranstalten wollen, müssen dies mindestens 1 Woche vorher beim Fachbereich Bürgerdienste anzeigen und die erforderlichen Angaben machen.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de