Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worauf Sie beim Abbrennen eines Osterfeuers achten sollten Pflanzliche Abfälle dürfen nur in Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden. Als traditionelles Brauchtum bilden Osterfeuer eine Ausnahme. Allerdings müssen sie beim Ordnungsamt der Stadt Datteln angemeldet werden. Wer darf ein Osterfeuer abbrennen?Nur in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereine dürfen ein Osterfeuer abbrennen - vorausgesetzt, es dient nicht dazu, lediglich pflanzliche Abfälle abzufackeln. Einzelpersonen oder beliebige Personengruppen dürfen kein Brauchtumsfeuer abbrennen. Osterfeuer auf jeden Fall anmelden! Wenn Sie ein Osterfeuer abbrennen möchten, melden Sie das bitte beim Ordnungsamt bis spätestens Montag vor Ostern an - telefonisch unter 02363/107-411 oder nutzen Sie unser Formular "Anmeldung Osterfeuer" (siehe unten unter Formulare). Bitte halten Sie folgende Angaben bereit: Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person Wo wird das Feuer abgebrannt? Wie weit ist das Feuer von baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsanlagen entfernt? Wie hoch liegt das aufgeschichtete Brennmaterial? Welche Vorkehrungen haben Sie zur Gefahrenabwehr getroffen? Welches Brennmaterial verwenden Sie? Welche Vereinigung, Gemeinschaft, Gruppierung lässt das Feuer abbrennen? Tipps und Hinweise: Was Sie beim Osterfeuer beachten sollten: Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf weder gefährdet noch erheblich belästigt werden. Sie dürfen nur pflanzliche Abfälle wie Schlagabraum, Schnittholz, Kleinhölzer etc. verbrennen. Das Brennmaterial muss weitestgehend trocken und frei von Verpackungen oder sonstigem nicht pflanzlichen Material sein. Das Holz sollte nicht gestrichen oder getränkt sein. Zum Entzünden und auch zur Unterhaltung des Feuers darf lediglich Papier, Stroh, Reisig oder Ähnliches benutzt werden. Altreifen, Mineralöle und andere stark rauchentwickelnde oder belastete Stoffe sind verboten! Setzen Sie keine flüssigen Stoffe wie Benzin und Spiritus als Brandbeschleuniger ein. Durch das schnelle Verdampfen der Flüssigkeit ist die Unfallgefahr schon bei Temperaturen um die 10 Grad Celsius so groß, dass in kürzester Zeit eine große zündfähige Wolke entsteht, die im Ganzen durchzündet und jedes Lebewesen töten kann, das sich in dieser Wolke befindet. Wenn starker Wind aufkommt, müssen Sie das Feuer sofort löschen. Wenn das Osterfeuer beendet ist, sind die Verbrennungsrückstände sofort in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Als Mindestabstände haben Sie einzuhalten: 25 Meter zu Wohngebäuden 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen 25 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen 100 Meter zu Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Bahnlinien und Waldflächen Der Abbrennhaufen darf eine Grundfläche von 6 mal 6 Metern und ein Gesamtvolumen von 80 Kubikmetern nicht überschreiten und muss von einem 15 Meter weiten Saum umgeben sein, der frei ist von Schlagabraum und ähnlichen brennbaren Stoffen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Brennmaterial erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten und vor dem Anstecken noch einmal umschichten, da dort üblicherweise Tiere Unterschlupf suchen. geeignetes Material zum Löschen des Feuers bereithalten (z. B. angeschlossene Wasserschläuche, Feuerlöscher o. Ä.). das Feuer ständig von zwei Personen beaufsichtigen lassen, von denen mindestens eine über 18 Jahre alt ist. Und wenn es doch einmal passieren sollte, dass Sie das Feuer nicht mehr unter Kontrolle haben, wählen Sie einfach 112, den Notruf der Feuerwehr - auch über Handy ohne Vorwahl erreichbar.
    Worauf Sie beim Abbrennen eines Osterfeuers achten sollten Pflanzliche Abfälle dürfen nur in Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden. Als traditionelles Brauchtum bilden Osterfeuer eine Ausnahme. Allerdings müssen sie beim Ordnungsamt der Stadt Datteln angemeldet werden. Wer darf ein Osterfeuer abbrennen?Nur in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereine dürfen ein Osterfeuer abbrennen - vorausgesetzt, es dient nicht dazu, lediglich pflanzliche Abfälle abzufackeln. Einzelpersonen oder beliebige Personengruppen dürfen kein Brauchtumsfeuer abbrennen. Osterfeuer auf jeden Fall anmelden! Wenn Sie ein Osterfeuer abbrennen möchten, melden Sie das bitte beim Ordnungsamt bis spätestens Montag vor Ostern an - telefonisch unter 02363/107-411 oder nutzen Sie unser Formular "Anmeldung Osterfeuer" (siehe unten unter Formulare). Bitte halten Sie folgende Angaben bereit: Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person Wo wird das Feuer abgebrannt? Wie weit ist das Feuer von baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsanlagen entfernt? Wie hoch liegt das aufgeschichtete Brennmaterial? Welche Vorkehrungen haben Sie zur Gefahrenabwehr getroffen? Welches Brennmaterial verwenden Sie? Welche Vereinigung, Gemeinschaft, Gruppierung lässt das Feuer abbrennen? Tipps und Hinweise: Was Sie beim Osterfeuer beachten sollten: Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf weder gefährdet noch erheblich belästigt werden. Sie dürfen nur pflanzliche Abfälle wie Schlagabraum, Schnittholz, Kleinhölzer etc. verbrennen. Das Brennmaterial muss weitestgehend trocken und frei von Verpackungen oder sonstigem nicht pflanzlichen Material sein. Das Holz sollte nicht gestrichen oder getränkt sein. Zum Entzünden und auch zur Unterhaltung des Feuers darf lediglich Papier, Stroh, Reisig oder Ähnliches benutzt werden. Altreifen, Mineralöle und andere stark rauchentwickelnde oder belastete Stoffe sind verboten! Setzen Sie keine flüssigen Stoffe wie Benzin und Spiritus als Brandbeschleuniger ein. Durch das schnelle Verdampfen der Flüssigkeit ist die Unfallgefahr schon bei Temperaturen um die 10 Grad Celsius so groß, dass in kürzester Zeit eine große zündfähige Wolke entsteht, die im Ganzen durchzündet und jedes Lebewesen töten kann, das sich in dieser Wolke befindet. Wenn starker Wind aufkommt, müssen Sie das Feuer sofort löschen. Wenn das Osterfeuer beendet ist, sind die Verbrennungsrückstände sofort in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Als Mindestabstände haben Sie einzuhalten: 25 Meter zu Wohngebäuden 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen 25 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen 100 Meter zu Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Bahnlinien und Waldflächen Der Abbrennhaufen darf eine Grundfläche von 6 mal 6 Metern und ein Gesamtvolumen von 80 Kubikmetern nicht überschreiten und muss von einem 15 Meter weiten Saum umgeben sein, der frei ist von Schlagabraum und ähnlichen brennbaren Stoffen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Brennmaterial erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten und vor dem Anstecken noch einmal umschichten, da dort üblicherweise Tiere Unterschlupf suchen. geeignetes Material zum Löschen des Feuers bereithalten (z. B. angeschlossene Wasserschläuche, Feuerlöscher o. Ä.). das Feuer ständig von zwei Personen beaufsichtigen lassen, von denen mindestens eine über 18 Jahre alt ist. Und wenn es doch einmal passieren sollte, dass Sie das Feuer nicht mehr unter Kontrolle haben, wählen Sie einfach 112, den Notruf der Feuerwehr - auch über Handy ohne Vorwahl erreichbar.

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    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, den Fachdienst Sicherheit & Ordnung können Sie zu folgenden Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen:mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhrdonnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhrfreitags von 8.30 bis 12 Uhr Sie möchten unnötige Wartezeiten vermeiden? Dann sollten Sie für diese Tage einen Termin vereinbaren. An allen anderen Tagen sind Besuche spontan und ohne Terminvereinbarung möglich. Bitte richten Sie Ihre Terminanfragen möglichst per E-Mail an ordnungsamt@stadt-datteln.de Der Fachdienst Sicherheit & Ordnung ist zuständig für: Bewachungsgewerbe: Ordnungsamt des Kreises Recklinghausen Brandbekämpfung (Feuerwehr), Industriestraße 8, Tel. 56610 Landeshundegesetz: Raum E.08, Tel. 107-411 und Raum E.07, Tel. 107-205 Lärmbekämpfung: Raum E.07, Tel.. 107-205 - Raum E.08, Tel. 107-411 - Raum E.09, Tel. 107-371 Spielhallen: Zi. E.09, Tel. 107-371 Sondernutzungen: Zi. E.14, Tel. 107-293 Straßenfeste: Zi. E.09, Tel. 107-371 Wahlwerbung: Zi. E.14, Tel. 107-293

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    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

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    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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