Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) dienen dem Zweck der Brauchtumspflege. Auf Antrag kann gestattet werden, ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege auszurichten. Vom Antrag sind keine Personenkreise ausgenommen, er kann sowohl von Privathaushalten als auch von Organisationen, Gemeinschaften oder Vereinen eingereicht werden. Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Behörde unter Einhaltung einer Frist (in Leverkusen 14 Tage) vor dem Entzünden formell angezeigt werden. Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen. Für das Verbrennen mittels Feuerkorb, Feuerschale oder ähnlichen Hilfsmitteln ist keine Genehmigung erforderlich. Bei einem Brauchtumsfeuer dürfen nur unbehandelte, trockene Hölzer verbrannt werden. Grünschnitt darf nicht verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand von mindestens 25 m einzuhalten. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen sein. Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet. Im Falle der Belästigung der Öffentlichkeit ist das Feuer einzustellen bzw. auf das Feuer zu verzichten. Gebühren werden nicht rückerstattet.

    Online-Dienste

    Brauchtumsfeuer

    ID: L100002_124494542

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    Deutsch

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    Osterfeuer Genehmigung

    ID: L100002_128576953

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Beschreibung

    Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestr. 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 0214-406-3013

    Telefon Festnetz: 0214-406-3037

    E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Umwelt - Fachbereich 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 0214 406-3202

    Telefon Festnetz: 0214 406-3201

    E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 31.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    ggf. Anlagen, z.B. Lageplan ggf. Einwilligungserklärung des Grundstückeigentümers

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es muss ein Bezug zum Brauchtum bestehen. Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden. Gefährdung von Umwelt und Bevölkerung muss ausgeschlossen sein. Die Verbrennung ist wetterabhängig zu gestalten. Sollte es zu starken Windböen kommen, ist das Feuer umgehend zu löschen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG), Zweiter Teil: Vorschriften für besondere Immissionsarten und Anlagensicherheit, Erster Abschnitt: Luftreinhaltung, § 7 (Fn 18) Verbrennen im Freien Kommunale Satzungen und Verordnungen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung Brauchtumsfeuer ausfüllen und absenden Gebühr entrichten Erlaubnis Brauchtumsfeuer erhalten

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Feuer gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de