Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die vielen Veranstaltungen in Velbert tragen zu einem positiven, abwechslungsreichen und aktiven Leben und Erleben der Velberter Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Gästen unserer Stadt bei. Sehr oft werden sie von engagierten ehrenamtlichen Personen vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen einer Veranstaltung ist mit einiger Arbeit verbunden. Bereits im Vorfeld muss an Vieles gedacht werden, damit die Durchführung eines schönen Festes gelingen kann.Um Ihnen bei der Vorbereitung eine bestmögliche Unterstützung zu bieten, finden Sie bei der Stadt Velbert kompetente Kontaktpersonen, die Sie sicher durch die Planungsphase Ihrer Veranstaltung führen werden. Allgemeine Informationen Bei allen Überlegungen und Planungen hat die Sicherheit der Besucher und Besucherinnen oberste Priorität. Im Vorfeld einer größeren Veranstaltung ist unter anderem die Abstimmung mit anderen Sicherheitsbehörden (beispielsweise Polizei oder Feuerwehr) sowie die Vorlage eines Sicherheitskonzepts durch den Veranstalter notwendig. Der neu entwickelte Anmeldebogen für Veranstaltungen ersetzt einen Teil der bisherigen Antragsformulare, beinhaltet aber trotzdem alle notwendigen sicherheits- und ordnungsrelevanten Aspekte einer Veranstaltung.Die Anmeldung beinhaltet gleichzeitig Anträge für alle gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (beispielsweise Gestattung zum Ausschank von Alkohol gemäß § 12 Gaststättengesetz; Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW; Sondernutzung gemäß Straßenverkehrsordnung / Straßen und Wegegesetz NRW). Antragstellung Das Antragsformular für die Anmeldung einer Veranstaltung können Sie als pdf-Formular unter Downloads herunterladen. Eine Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragt werden.

    Online-Dienste

    Anmeldung von Veranstaltungen

    ID: L100002_123754368

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Osterfeuer Genehmigung

    ID: L100002_128576953

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Velbert

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Sie können uns über die Service Rufnummer 02051/26-2500 oder per E-Mail unter ordnungundgewerbe@velbert.de (Ordnung und Gewerbe) erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese sicherheitsrelevanten Überlegungen und Abstimmungen erfordern in der Regel eine längere Vorlaufzeit, deshalb ist es erforderlich, dass die entsprechende Anmeldung für eine Veranstaltung rechtzeitig vor der Veranstaltung beim Veranstaltungslotsen eingereicht wird.Für eine große Veranstaltung, wie beispielsweise einem Weinfest, muss die Anmeldung zwölf Wochen und bei kleineren Veranstaltungen mindestens acht Wochen vor Beginn dem Ordnungsamt vorgelegt werden. Unabhängig von den zu erwartenden Besucherzahlen kann es je nach Inhalt, Art und Umfang einer Veranstaltung notwendig sein, dass ein Sicherheitskonzept eingereicht werden muss.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Spätestens jetzt kontaktieren Sie Ihren Veranstaltungslotsen, der Sie an die richtigen Adressen vermittelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Beispiele: Sie möchten öffentliche Flächen nutzen Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten Sie planen ein Feuerwerk Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, Foyer oder einer Werkshalle Sie planen eine Veranstaltung nach 22 Uhr Ist dies der Fall, kann es sein, dass das Ordnungsamt, die Bauaufsicht, die Technischen Betriebe Velbert AöR, der Kultur- und Veranstaltungsbetrieb Velbert oder die Straßenverkehrsbehörde mit in die Planung einbezogen werden muss. Beschreiben Sie deshalb die Art und den Ort Ihrer Veranstaltung möglichst genau gegebenenfalls mit einem Beiblatt oder einem Plan.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de