Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer Genehmigung

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeines· Brauchtumsfeuer sollten so klein wie möglich gehalten werden.· Brauchtumsfeuer sind keine Form der Abfallbeseitigung. Verbrannt werden dürfen nur trockenes Ast- und Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume.· Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoff, behandeltes Holz wie beispielsweise Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.Aufsicht· Bei jedem Brauchtumsfeuer müssen mindestens zwei erwachsene Aufsichtspersonen die ganze Zeit anwesend sein. Vorsicht Tiere· Vor dem Entzünden muss das Holz unbedingt umgeschichtet werden, um evtl. versteckte Kleintiere aufzuscheuchen. Sicherheit· Bei einem Waldbrand-Gefahrenindex WBI von 4 oder 5 ist aus Sicherheitsgründen von der Durchführung eines Brauchtumsfeuers abzusehen. Den WBI erfahren Sie auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html· Bei starkem Wind sollte aus Sicherheitsgründen auf das Feuer verzichtet werden.· Beim Anzünden dürfen keinesfalls Öle oder Benzine verwendet werden; erlaubt sind kleine Mengen Papier.· Das Feuer muss 200 m von zusammenhängenden Ortsteilen, 100 m von Wohngebieten, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen, 100 m vom Wald und 10 m von Wirtschaftswegen entfernt sein. Löschen· Geeignete Löschmittel wie Sand, Wasser und Feuerlöscher sind in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Entsorgen· Die abgekühlten Reste des Feuers gehören in den Restmüll.

    Online-Dienst

    Osterfeuer Genehmigung

    ID: L100002_128576953

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wuppertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal

    Kontakt

    Fax: 02025638591

    Telefon Festnetz: 02025636006

    E-Mail: gewerbecenter@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien, Immissionsschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de