Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

    Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

    Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, bedürfen einer Genehmigung. Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen ebenfalls einer Genehmigung. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.

    Online-Dienst

    Immissionsschutz - Genehmigung einer neuen Anlage nach § 4 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragen

    ID: L100002_122696174

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Detmold - Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Fax: 05231 71 1295

    Telefon Festnetz: 05231 71 5300

    E-Mail: post53@bezreg-detmold.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen. Bei Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterrichtet und berät die zuständige Behörde den Vorhabenträger entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens gemäß § 15 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 4 zum UVPG über Inhalt, Umfang und die Detailtiefe der Angaben, die der Vorhabenträger in den UVP-Bericht aufnehmen muss in einem Scopingtermin.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es soll eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 i. V. m. § 10 BImSchG errichtet und/oder betrieben werden. Weitere Voraussetzungen der Genehmigung ergeben sich im Einzelfall abhängig von der jeweiligen Anlage.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen. Bei Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterrichtet und berät die zuständige Behörde den Vorhabenträger entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens gem. § 15 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 4 zum UVPG über Inhalt, Umfang und die Detailtiefe der Angaben, die der Vorhabenträger in den UVP-Bericht aufnehmen muss in einem Scopingtermin. Aufgrund der Komplexität und der Anforderungen an einen Genehmigungsantrag (insbesondere §§ 5, 6 Absatz 1 BImSchG) empfiehlt es sich, ein spezialisiertes Ingenieurbüro einzubinden. Der Antrag ist im Anschluss mittels EliA (elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) online zu stellen.

    Fristen

    Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erteilte Genehmigung ist unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den Neugenehmigungsantrag nach § 4 BImSchG ist nach Eingang des Antrags und der einzureichenden Unterlagen (ab Vollständigkeit) im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb einer Frist von sieben Monaten, in vereinfachten Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) innerhalb von drei Monaten, zu entscheiden (§ 10 Absatz 6 a Satz 1 BImSchG). Die zuständige Behörde kann die Frist um jeweils drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist (§ 10 Absatz 6 a Satz 2 BImSchG).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Anlage, Genehmigung, Umwelteinwirkungen, Betrieb, genehmigungsbedürftig, immissionsschutzrechtlich, Errichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English