Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?
Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
66/3 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudend
E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023
Stichwörter
Erzeugung von Strom, Modernisierung, Stromerzeugung, Änderung einer Anlage, Erneuerbare Energien