Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung

    Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen, an dieser Anlage Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, bedarf es hierfür einer Genehmigung.

    Eine Genehmigung ist zudem immer erforderlich, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagegröße erreicht werden. Deshalb müssen wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.

    Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn:

    • durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und
    • die Erfüllung der Anforderungen der Genehmigungsvoraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige Anlagen sichergestellt ist.

    Dies gilt auch, wenn eine genehmigte Anlage oder Teile einer genehmigten Anlage im Rahmen der erteilten Genehmigung ausgetauscht werden sollen.

    Wenn nach Einschätzung des Betreibers die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, ist eine Anzeige der Änderung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Betrieb bestimmter Anlagen kann zu Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüchen, Erschütterungen und anderen Belastungen für die Umwelt führen und dadurch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder zumindest eine Anzeige nach dem BImSchG notwendig machen. Das gleiche gilt für bauliche Veränderungen der Anlage und der Produktionsabläufe. Diese Genehmigungen können Sie bei uns beantragen bzw. eine solche Anzeige uns gegenüber machen. Die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren sie gerne über die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren und beantworten auch sonstige Fragen die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen. Rechtliche Grundlagen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie verschiedene Bundesimmissionsschutzverordnungen (z. B. 4. und 9.BImSchV), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie baurechtliche und naturschutzrechtliche Vorschriften, u. a.

    Online-Dienst

    Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    ID: L100002_121729319

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    66/3 Gewerbe

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    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudend

    E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungs- und Feststellungsbescheide (Anzeige) ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Antragsgegenstand, insb. der Höhe der Investitionssumme.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Änderung der Lage, Änderung des Betriebs, Änderung der Beschaffenheit, Überschreitung von Leistungsgrenzen, Nachteilige Auswirkungen, wesentliche Änderung, Überschreitung der Anlagegröße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de