Semesterbeitrag Informationserteilung

    Semesterbeitrag Informationserteilung

    Informationen rund um die Zahlung des Semesterbeitrags / der Semestergebühren

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe an staatlichen Hochschulen, die jede:r Student:in vor jedem Semester zu entrichten hat. Die Gebühr ist vor Studienaufnahme und jedes Semester in Form der Rückmeldung zu überweisen.

    Beschreibung

    Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein. 

    Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für die Studierendenschaft und das Studierendenwerk und einen möglichen Verwaltungskostenbeitrag. Zusätzlich werden weitere Leistungen, wie ein obligatorisches Semesterticket, darüber finanziert.

    In der Regel erhalten Sie entsprechende Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus: - Sozialbeitrag an das Studierendenwerk (u.a. für den Betrieb von Mensen, Cafeterien, Wohnheimen und Beratungsstellen, wie für das BAföG) - Mobilitätsbeitrag/ Semesterticket für den ÖPNV (VRR- sowie NRW-Ticket) - Beitrag an den Allgemeinen Studierendenausschuss der Hochschule - ggf. Verwaltungs- und Materialgebühren für einzelne Verbund-Studiengänge oder Studienstatus.

    Online-Dienst

    Semesterbeitrag

    ID: L100002_121956946

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement | Fachabteilung: Bewerbungssupport

    Beschreibung

    Der Bewerbungssupport der HRW gilt als erster Ansprechpartner bei Fragen rund um die Bewerbung und die Zulassung zu einem Studium an der Hochschule Ruhr West.

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    Postfach 1

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefrei

    Öffnungszeiten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zahlungsnachweis des Semesterbeitrages durch die/den Studierende:n.

    Formulare

    Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Sie wollen sich erstmalig  ordnungsgemäß an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben oder sind bereits eingeschrieben und wollen sich zum nächsten Semester zurückmelden.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bankkonto

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten die jeweiligen Beitragssatzungen (Studierendenwerk, AStA).

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Beitragsordnung der Studierendenschaft (Amtliche Bekanntmachung 25/2013): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Änderung Beitragsordnung Studierendenwerk (Amtliche Bekanntmachung 16/2021): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Beitrags- und Gebührenordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Global (Amtliche Bekanntmachung 19/2021): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/

    Verfahrensablauf

    Informationen zum zu zahlenden Semesterbeitrag und zum Verfahrensablauf erhalten Sie von Ihrer Hochschule.

    Die erfolgte Zahlung ist eine Voraussetzung für die Einschreibung bzw. Rückmeldung.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um die Studienaufnahme und Fortführung des Studiums zu signalisieren, ist die ordnungsgemäß Zahlung des Semesterbeitrag innerhalb der Frist zu tätigen. Alle Beiträge und zugehörigen Daten (u.a. Bankverbindung, Verwendungszweck) werden im Online-Portal der Hochschule Ruhr West als PDF-Datei zum Download bereitgestellt. - Bei der Immatrikulation im Zulassungsbescheid im Einschreibeportal. - Bei der semesterweisen Rückmeldung im Gebührenbescheid im Studierendenportal. Sobald die vollständige Zahlung verbucht ist, erhalten Studierende ihre Studienbescheinigung im Online-Portal als PDF-Datei zum Download.

    Fristen

    Über die Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags informiert Sie Ihre Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie den Semesterbeitrag rechtzeitig zahlen müssen, um für das nächste Semester rückgemeldet und eingeschrieben zu sein.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Immatrikulation: 14 Tage innerhalb des Immatrikulationszeitraums. Bei der Rückmeldung: jedes Wintersemester: 15.06. - 10.08. und jedes Sommersemester: 01.12. - 05.02. (fällt das Enddatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt als Datum der letzte Werktag davor)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bereitstellung der Studienbescheinigung nach ca. 1-2 Tagen nach ordnungsgemäßen Zahlungseingang

    Kosten

    Die genaue Höhe des Semesterbeitrags variiert zwischen den Hochschulen. Genaue Informationen erhalten Sie über die Webseiten der jeweiligen Hochschule.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um den Semesterbeitrag direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Semesterbeitrag, Semestergebühren, Gebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de