Hochschulabschlussdokumente Erstellung
Beschreibung
Haben Sie eine Prüfung, mit der ein Studienabschluss in ihrem Studiengang erworben wird, erbracht, verleiht Ihnen die Hochschule einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad und stellt Ihnen entsprechende Abschlussdokumente aus.
Dazu gehören:
- ein Zeugnis
- eine Urkunde
In besonderen Fällen (z.B. Kooperationsstudiengängen) kann es erforderlich sein, beim federführenden Prüfungsamt/-sekretariat einen Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente zu stellen.
Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.
Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Hochschulabschlussdokumente Erstellung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Studierenden Service Center Mo, Mi, Do 10-12 Uhr; 14-16 Uhr; Fr 10-12 Uhr , per E-Mail an servicemanagement@hs-ruhrwest.de. Telefonische Erreichbarkeit, siehe
erforderliche Unterlagen
Abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang.
Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Hinweise zum Verfahrensablauf sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
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Voraussetzungen
Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.
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Rechtsgrundlage(n)
§ 66 HG
§ 58 KunstHG
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Verfahrensablauf
Sofern im Einzelfall erforderlich (z.B. bei Kooperationsstudiengängen), stellen Sie den entsprechenden Antrag beim für Sie zuständigen Prüfungsamt/-sekretariat an Ihrer Hochschule.
Anschließend erhalten Sie Ihre Hochschulabschlussdokumente.
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Fristen
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern ein Antragsverfahren existiert und dieses online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023
Stichwörter
Hochschulzeugnis, Zeugnis, Abschluss