Nachteilsausgleich Gewährung

    Nachteilsausgleich Gewährung

    Sie möchten einen Nachteilsausgleich für die Zulassung beantragen?

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Härtefallantrag im Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann gem. §15 Vergabeverordnung NRW gestellt werden. Die über die Härtequote zu vergebenen Studienplätze sind Bewerber*innen vorbehalten, für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags eine "außergewöhnliche Härte" darstellen würde. Es müssen besondere soziale oder familiäre Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich machen.

    Beschreibung

    Die in der Härtequote zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. Eine außerewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. 

    Wichtig: Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Studieninteressierten die allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen.

    Die Härtequote in den Vergabeverfahren mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung beträgt 2%. Bei Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung der Universitäten beträgt die Härtequote 2%; bei Fachhochschulstudiengängen 5%. 

    Hinweis: Diese Möglichkeit besteht nicht zwangsläufig beim Bewerbungsverfahren von Kunst- und Musikhochschulen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die in der Härtequote zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Bewerber:innen vergeben, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine "außergewöhnliche Härte" darstellen würde. Die Anerkennung eines Härtefallantrags führt ohne Berücksichtigung von Leistung oder Wartezeit zur sofortigen Zulassung vor allen anderen Bewerber:innen. Wichtig: Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Studieninteressierten die allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen. Die Härtequote in den Zulassungsverfahren örtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge ist nicht einheitlich festgelegt und variiert aktuell zwischen zwei und fünf Prozent. Die aktuelle Quote der HRW können Sie der Einschreibungsordnung entnehmen. Die Definitionen von außergewöhnlicher Härte auf Landes- und Hochschulebene orientieren sich meist an der Vergabeverordnung von "hochschulstart.de" (vormals ZVS): "Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern."

    Online-Dienst

    Nachteilsausgleich Gewährung

    ID: L100002_121956948

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement | Fachabteilung: Bewerbungssupport

    Beschreibung

    Der Bewerbungssupport der HRW gilt als erster Ansprechpartner bei Fragen rund um die Bewerbung und die Zulassung zu einem Studium an der Hochschule Ruhr West.

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    Postfach 1

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefrei

    Öffnungszeiten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art des Härtefalls ab. Beispiele :

    Fachärztliches Gutachten

    Die Härtefallgründe sind durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen, das zu den aufgeführten Gründen hinreichend Stellung nimmt. Es soll für medizinische Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und eine Prognose über deren weiteren Verlauf enthalten.

    Zusätzliche Nachweise

    Da jeder Einzelfall anders gelagert ist, sollten Bewerber:innen prüfen, ob sie über zusätzliche Nachweise verfügen (insbesondere Schwerbehindertenausweise oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes). Eine (Schwer-) Behinderung kann das fachärztliche Gutachten ergänzen und die Begründung für eine sofortige Zulassung unterstützen. Der Nachweis einer (Schwer-) Behinderung allein reicht für die Anerkennung als Härtefall aber nicht aus.

    Bitte informieren Sie sich bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen bei Ihrer Wunschhochschule, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind. Wenden Sie sich bei Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an die Stiftung für Hochschulzulassung. Umfassende Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fachärztliches Gutachten: Die Härtefallgründe sind durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen, das zu den aufgeführten Gründen hinreichend Stellung nimmt. Es soll für medizinische Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und eine Prognose über deren weiteren Verlauf enthalten. Zusätzliche Nachweise: Da jeder Einzelfall anders gelagert ist, sollten Bewerber:innen prüfen, ob sie über zusätzliche Nachweise verfügen (insbesondere Schwerbehindertenausweise oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes). Eine (Schwer-) Behinderung kann das fachärztliche Gutachten ergänzen und die Begründung für eine sofortige Zulassung unterstützen. Der Nachweis einer (Schwer-) Behinderung allein reicht für die Anerkennung als Härtefall aber nicht aus.

    Formulare

    Bitte informieren Sie sich hinsichtlich der Formalitäten des Härtefallantrags bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen).

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    Härtefallantragsformular in Online-Bewerbungsportal: https://campusnet.hs-ruhrwest.de/

    Voraussetzungen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen), welche Gründe im Rahmen der Härtequote zum Tragen kommen können. 

    Beispiele sind u.a. 

    • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung
    • Beschränkungen in der Berufswahl oder der Berufsausübung, die nur die Wahl bestimmter Berufsfelder erlauben oder die Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs erfordern, wobei in der Regel das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lassen muss und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit unzumutbar erschwert oder nicht möglich ist.
    • Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich, wobei diese Begründung nur in Verbindung mit anderen Begründungen möglich ist.

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    Es liegt eine außergewöhnliche Härte vor, diese kann sich ergeben aus: 1. Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung 2. Beschränkungen in der Berufswahl oder der Berufsausübung, die nur die Wahl bestimmter Berufsfelder erlauben oder die Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs erfordern, wobei in der Regel das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lassen muss und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit unzumutbar erschwert oder nicht möglich ist. 3. Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich, wobei diese Begründung nur in Verbindung mit anderen Begründungen möglich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 8, 10 und 26 VergabeVO NRW

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    - Vergabeverordnung NRW §10 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/

    Verfahrensablauf

    In einem Härtefallantrag, der zusammen mit der Bewerbung zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerbern wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    In einem Antrag auf Zulassung nach den Härtefallrichtlinien, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Die Rangfolge der Bewerber:innen wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

    Fristen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Hochschule.

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    Sommersemester: 01.12 bis 15.02 - Wintersemester 01.05. - 15.09

    Bearbeitungsdauer

    Bitte informieren Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungsdauer des Härtefallantrags bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen).

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    Nach Abschicken der Bewerbung bis zu 14 Tagen.

    Kosten

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    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an die zuständige Stelle Ihrer Wunschhochschule und die Stiftung für Hochschulzulassung.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nachteilsausgleich, Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English