Gasthörerschaft Zulassung

    Gasthörerschaft Zulassung

    Sie möchten als Gasthörer an Lehrveranstaltungen teilnehmen?

    Beschreibung

    Wenn Sie ausgewählte Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besuchen wollen, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Rahmen der vorhandenen hierfür zugelassenen Studienmöglichkeiten stellen. Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich.

    In der Regel können Sie sich in einem Verzeichnis über die für die Gasthörerschaft geeigneten und genehmigten Lehrveranstaltungen informieren. 

    Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Es besteht keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können lediglich Bescheinigungen ausgestellt werden.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Gasthörerschaft ermöglicht es allen Interessierten die Veranstaltungen an der Hochschule Ruhr West lediglich zu besuchen, ohne eine Prüfung abzulegen. Eine Gasthörerschaft ist prinzipiell in allen Studiengängen möglich, sofern Kapazitäten in den einzelnen Lehrveranstaltungen für die Aufnahme weiterer Teilnehmer:innen vorhanden sind. Die Einschreibung ist nicht an einen formalen Bildungsabschluss gebunden. Gasthörer:innen erhalten keinen Studierendenstatus. Der Antrag auf eine Gasthörerschaft ist schriftlich zu stellen und mit einem Gasthörerschaftsbeitrag versehen.

    Online-Dienst

    Gasthörerschaft Zulassung

    ID: L100002_121956943

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement | Fachabteilung: Bewerbungssupport

    Beschreibung

    Der Bewerbungssupport der HRW gilt als erster Ansprechpartner bei Fragen rund um die Bewerbung und die Zulassung zu einem Studium an der Hochschule Ruhr West.

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    Postfach 1

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefrei

    Öffnungszeiten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. 

    Die Voraussetzungen können jedoch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag, Foto für den Gasthörer:innen-Ausweis

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    https://campusnet.hs-ruhrwest.de/

    Voraussetzungen

    Um für die Gasthörerschaft an einer nordrhein-westfälischen Hochschule zugelassen zu werden, ist der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. 

    Über besondere Voraussetzungen informieren Sie sich bitte direkt bei der jeweiligen Hochschule.

    Rechtsgrundlage(n)

    §52 HG NRW

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    - Hochschulgesetz NRW §52 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/

    Verfahrensablauf

    Bei Interesse an einer Gasthörerschaft stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der jeweiligen Hochschule. 

    Nach der Zulassung sind Sie als Gasthörer oder Gasthörerin der jeweiligen Hochschule eingetragen und können die dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen besuchen. 

    Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschulen. 

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    An einer Gasthörerschaft interessierte Bewerber:innen müssen einen Antrag stellen, in dem neben den persönlichen Angaben auch konkret die gewünschten Lehrveranstaltungen genannt werden. Nach Einreichung des Antrags wird nach dem Ende der Modulbelegungsfrist (i.d.R. zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn) geprüft, ob in diesen Lehrveranstaltungen noch Kapazitäten vorhanden sind. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt die Zulassung.

    Fristen

    Die Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sommersemester: 15.03. Wintersemester: 15.09.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    4 Wochen

    Kosten

    In der Regel fällt eine Gebühr an. Die Höhe dieser Gebühr variiert zwischen den Hochschulen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Gebühr für die Gasthörerschaft entfallen (z.B. für Geflüchtete). Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühren in Höhe von ca. 300 € pro Semester

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Zulassung zur Gasthörerschaft direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Lehrveranstaltung, Gasthörer, Vorlesung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de