Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Studienleistungen anerkennen lassen

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dies ist auch bei außerhochschulischen Leistungen (z.B. im Rahmen einer beruflichen Ausbildung erbracht) möglich. 

    Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Bei der Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen müssen die erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sein. 

    Spezielle Regelungen gelten, wenn Sie Studienleistungen und -zeiten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie anerkennen lassen möchten. Sollten Sie sich über die Anerkennung in einem dieser Studiengänge informieren wollen, wählen Sie bitte die entsprechende Verwaltungsleistung aus.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung im Rahmen einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester stellen oder Sie können sich einzelne Leistungen nach der Immatrikulation Leistungen zur Anerkennung beantragen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung/Anrechnung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Höheres Fachsemester: Entscheidend für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester sind die Anzahl und inhaltliche Zusammensetzung der bisher erbrachten Studienleistungen. Die Beantragung erfolgt im Zuge des Bewerbungsverfahrens. Als Faustregel gilt hierbei, dass mindestens 45 ECTS anerkannt werden müssen, um eine Einschreibung in das zweite Fachsemester vornehmen zu können. Dass bedeutet, je mehr Credits angerechnet werden, desto höher das Fachsemester, in das eine Einschreibung erfolgen kann. Anerkennung von Leistungen: Es ist möglich, sich Studienleistungen einer deutschen oder ausländischen Hochschule sowie bei einem Studiengangwechsel innerhalb der HRW anerkennen zu lassen, sofern deren Inhalte wesentlich mit den entsprechenden HRW Modulen übereinstimmen. Sie sind verpflichtet, der HRW alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, woraus sich ergibt, dass zwischen den einzelnen Studienleistungen kein wesentlicher Unterschied besteht, wie z.B. externes / internes Modulhandbuch, Leistungsnachweis etc. Innerhalb eines Bachelorstudiengangs können max. 150 Credits anerkannt werden. Bei Masterstudiengängen liegt die Obergrenze bei 60 Credits.

    Online-Dienst

    Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen Entscheidung

    ID: L100002_121956936

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement | Fachabteilung: Bewerbungssupport

    Beschreibung

    Der Bewerbungssupport der HRW gilt als erster Ansprechpartner bei Fragen rund um die Bewerbung und die Zulassung zu einem Studium an der Hochschule Ruhr West.

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    Postfach 1

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefrei

    Öffnungszeiten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten. 

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    externer Notenspiegel, externes Modulhandbuch, interne Prüfungsordnung sowie das interne Modulhandbuch der HRW

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewerbungsverfahren sowie Antrag auf Anerkennung von Leistungen im internen HRW-Portal

    Voraussetzungen

    Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise abzuklären.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweise über interne oder externe erbrachte Leistungen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 63a HG NRW

    § 55a KunstHG NRW

    Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden außerdem in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule festgelegt.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    - Hochschulzugangsgesetz NRW § 63a - Prüfungsordnungen der jeweiligen Bachelor-/Masterstudiengänge: https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.

    Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Prüfungsleistug erfüllt werden. 

    Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt. 

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Höheres Fachsemester: Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule mit zusätzlicher Angabe der anzuerkennenden Module. Anerkennung von Leistungen / Studienzeiten: Der Antrag wird über das HRW Portal gestellt ("Antrag auf Anerkennung von Leistungen"). Geben Sie an, welches Modul des vorherigen Studienganges auf welches HRW Modul anerkannt werden soll. Um die Vergleichbarkeit der entsprechenden Module vorab zu prüfen, empfiehlt sich ein Blick in das aktuelle Modulhandbuch des HRW Studienganges, welches im HRW Portal zur Verfügung steht. Da Sie verpflichtet sind, alle Unterlagen vorzulegen, die eine Prüfung Ihres Antrages möglich machen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Notenspiegel und die jeweiligen Auszüge des Modulhandbuchs des vorherigen Studienganges hochzuladen sowie Angaben hinsichtlich der anzuerkennenden Module zu machen. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt und abgeschickt haben, wird auf Basis Ihrer Zuordnungen geprüft, ob es bereits in der Vergangenheit einen vergleichbaren Anerkennungsfall (Präzedenzfall) gab. Liegt ein Präzedenzfall vor, wird die positive oder negative Entscheidung übernommen. Bei noch nie geprüften Leistungen werden die Fachprüfer*innen um Entscheidung gebeten. Für die Beurteilung wird die Modulbeschreibung der beantragten Leistung mit der Modulbeschreibung der HRW verglichen. Ggf. fordern die Fachprüfer*innen weitere Unterlagen an. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid über die Anerkennung von Leistungen. Hierin wird Ihnen mitgeteilt, welche Leistungen anerkannt werden und welche nicht. Im Falle der Positiventscheidung wird die Leistung eingetragen und verbucht. Auf der Leistungsübersicht und dem Zeugnis werden anerkannte Leistungen gekennzeichnet.

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Fristen, die von Ihrer (aufnehmenden) Hochschule vorgegeben werden.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Höheres Fachsemester - Sommersemester: ab dem 01.12 Wintersemester ab dem 01.05 Anerkennung von Leistungen - Antrag ist nicht an Fristen gebunden, kann aber nur einmal pro Semester gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    mindestens 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an Ihre (aufnehmende) Hochschule.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sudienleistungen, Anerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de