Antrag auf Notenverbesserung Zulassung

    Zulassung eines Freiversuchs

    Wenn Sie durch nicht selbst zu vertretende Umstände daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erlangen, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein:e Bewerber:in, die:der nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, einen für die Berücksichtigung bei der Auswahl nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung besseren Wert zu erreichen, wird auf Antrag mit dem nachgewiesenen Wert an der Vergabe der Studienplätze beteiligt.

    Beschreibung

    Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden zum Teil nach Auswahlkriterien vergeben. Dabei ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ein wesentliches Auswahlkriterium. Wenn Sie durch nicht selbst zu vertretende Umstände gehindert wurden, eine bessere Durchschnittsnote zu erlangen, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten beizufügen (siehe "erforderliche Unterlagen"). 

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu dem Schulgutachten direkt an Ihre Schule sowie bei Fragen zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote an Ihre Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und die Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen). 

    Hinweis: Diese Möglichkeit besteht nicht zwangsläufig beim Bewerbungsverfahren von Kunst- und Musikhochschulen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden zum Teil nach Leistung vergeben. Dabei ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung von Bedeutung. Bewerber:innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen." Falls Studieninteressierte Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Durchschnittsnote belegen können, nehmen sie mit der ("korrigierten") besseren Durchschnittsnote am Vergabeverfahren teil.

    Online-Dienst

    Antrag auf Notenverbesserung Zulassung

    ID: L100002_121956942

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement | Fachabteilung: Bewerbungssupport

    Beschreibung

    Der Bewerbungssupport der HRW gilt als erster Ansprechpartner bei Fragen rund um die Bewerbung und die Zulassung zu einem Studium an der Hochschule Ruhr West.

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    Postfach 1

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefrei

    Öffnungszeiten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) über die Formalitäten und Fristen des Antrags auf Verbesserung der Durchschnittsnote. Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen

    Beeinträchtigungsbedingte Umstände, wie beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, allein reichen nicht aus, um eine Verbesserung von Durchschnittsnote zu veranlassen. Entscheidend ist, wie sich diese Umstände in der Schulzeit auf die Durchschnittsnote oder den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ausgewirkt haben.

    - Nachweis der beeinträchtigungsbedingten Umstände

    Die beeinträchtigungsbezogenen Umstände können durch ein fachärztliches Gutachten, den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und andere unterstützender Belege nachgewiesen werden. 

    - Zusätzliche Nachweise zur Verbesserung der Durchschnittsnote

    Der Zusammenhang zwischen beeinträchtigungsbedingten Umständen und einem schulischen Leistungsabfall muss durch Kopien der Schulzeugnisse und zusätzlich durch ein Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen) belegt werden. Alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind beizulegen.

    Wichtig: Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jede Lehrperson einzeln die relevante Notenschwankung angeben muss.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beeinträchtigungsbedingte Umstände, wie beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, allein reichen nicht aus, um eine Verbesserung von Durchschnittsnote oder Wartezeit zu veranlassen. Entscheidend ist, wie sich diese Umstände in der Schulzeit auf die Durchschnittsnote oder den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ausgewirkt haben. - Nachweis der beeinträchtigungsbedingten Umständen: Die beeinträchtigungsbezogenen Umstände können durch ein fachärztliches Gutachten, den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und andere unterstützender Belege nachgewiesen werden. - Zusätzliche Nachweise zur "Verbesserung" der Durchschnittsnote: Der Zusammenhang zwischen beeinträchtigungsbedingten Umständen und einem schulischen "Leistungsabfall" muss durch Kopien der Schulzeugnisse und zusätzlich durch ein Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen) belegt werden. Alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind beizulegen. (Informationen zum Schulgutachten über "hochschulstart.de") Wichtig: Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jeder Fachlehrer einzeln die relevante Notenschwankung angeben muss. Wichtig: Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jeder Fachlehrer einzeln die relevante Notenschwankung angeben muss.

    Formulare

    Anträge bzw. Formulare sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) zu finden bzw. im Rahmen des jeweiligen Online-Bewerbungsverfahren.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Härtefallantragsformular in Online-Bewerbungsportal: https://campusnet.hs-ruhrwest.de/

    Voraussetzungen

    Gründe für die Verbesserung der Durchschnittsnote können bspw. sein:

    • Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (bei einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote nur die letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung)
    • Grad der Behinderung von 50 oder höher (=Schwerbehinderung)
    • Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst, oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

    Diese Auflistung ist nicht vollständig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen), welche Gründe zum Tragen kommen können. Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gründe für die Verbesserung der Durchschnittsnote können sein: - Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht, bei einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote nur die letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. - Grad der Behinderung von 50 oder höher (= Schwerbehinderung) - Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst, oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    - Vergabeverordnung NRW §10 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/"

    Verfahrensablauf

    In einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Denken Sie daran, die erforderlichen Nachweise (Schulgutachten) frühzeitig zu beantragen. Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jede Fachlehrerin und jeder Fachlehrer die relevante Notenschwankung erläutern muss.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    In einem Antrag auf Notenverbesserung, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Denken Sie daran, die erforderlichen Nachweise (Schulgutachten) frühzeitig zu beantragen.

    Fristen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule und bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sommersemester: 01.12 bis 15.02 - Wintersemester 01.05. - 15.09

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Abschicken der Bewerbung bis zu 14 Tagen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Auf den Webseiten der Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie alle Informationen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Freiversuch, Verbesserung, Prüfung, Nachprüfung, Note, Zulassung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de