Zulassung eines Freiversuchs
Beschreibung
Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden zum Teil nach Auswahlkriterien vergeben. Dabei ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ein wesentliches Auswahlkriterium. Wenn Sie durch nicht selbst zu vertretende Umstände gehindert wurden, eine bessere Durchschnittsnote zu erlangen, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten beizufügen (siehe "erforderliche Unterlagen").
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu dem Schulgutachten direkt an Ihre Schule sowie bei Fragen zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote an Ihre Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und die Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen).
Hinweis: Diese Möglichkeit besteht nicht zwangsläufig beim Bewerbungsverfahren von Kunst- und Musikhochschulen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) über die Formalitäten und Fristen des Antrags auf Verbesserung der Durchschnittsnote. Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen
Beeinträchtigungsbedingte Umstände, wie beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, allein reichen nicht aus, um eine Verbesserung von Durchschnittsnote zu veranlassen. Entscheidend ist, wie sich diese Umstände in der Schulzeit auf die Durchschnittsnote oder den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ausgewirkt haben.
- Nachweis der beeinträchtigungsbedingten Umstände
Die beeinträchtigungsbezogenen Umstände können durch ein fachärztliches Gutachten, den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und andere unterstützender Belege nachgewiesen werden.
- Zusätzliche Nachweise zur Verbesserung der Durchschnittsnote
Der Zusammenhang zwischen beeinträchtigungsbedingten Umständen und einem schulischen Leistungsabfall muss durch Kopien der Schulzeugnisse und zusätzlich durch ein Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen) belegt werden. Alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind beizulegen.
Wichtig: Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jede Lehrperson einzeln die relevante Notenschwankung angeben muss.
Formulare
Anträge bzw. Formulare sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) zu finden bzw. im Rahmen des jeweiligen Online-Bewerbungsverfahren.
Voraussetzungen
Gründe für die Verbesserung der Durchschnittsnote können bspw. sein:
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (bei einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote nur die letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung)
- Grad der Behinderung von 50 oder höher (=Schwerbehinderung)
- Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst, oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände
Diese Auflistung ist nicht vollständig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen), welche Gründe zum Tragen kommen können. Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
In einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Denken Sie daran, die erforderlichen Nachweise (Schulgutachten) frühzeitig zu beantragen. Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jede Fachlehrerin und jeder Fachlehrer die relevante Notenschwankung erläutern muss.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
Freiversuch, Verbesserung, Prüfung, Nachprüfung, Note, Zulassung