Studiengebühr Informationserteilung
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen müssen Sie für Ihr Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule keine Studiengebühren zahlen.
Für spezielle Studienangebote (z.B. Weiterbildungs- oder Verbundstudiengänge) sowie an Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen, ebenso an der FernUniversität in Hagen für das Fernstudienmaterial.
Wie an allen deutschen Hochschulen müssen Sie auch in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Semesterbeitrag zahlen.
Online-Dienst
Bundesausbildungsförderung (BAföG)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
keine
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022
Stichwörter
Studienfinanzierung, Studiengebühren, Studienfinanzierung, Studiengebühren, Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger