Studiengebühr Informationserteilung

    Studiengebühr Informationserteilung

    Studiengebühren für ein Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule.

    Beschreibung

    In Nordrhein-Westfalen müssen Sie für Ihr Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule keine Studiengebühren zahlen. 

    Für spezielle Studienangebote (z.B. Weiterbildungs- oder Verbundstudiengänge) sowie an Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen, ebenso an der FernUniversität in Hagen für das Fernstudienmaterial.

    Wie an allen deutschen Hochschulen müssen Sie auch in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Semesterbeitrag zahlen.

    Online-Dienst

    Bundesausbildungsförderung (BAföG)

    ID: L100002_126946280

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschusskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Studienfinanzierung, Studiengebühren, Studienfinanzierung, Studiengebühren, Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English