Studiengebühr Informationserteilung

    Studiengebühr Informationserteilung

    Studiengebühren für ein Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule.

    Beschreibung

    In Nordrhein-Westfalen müssen Sie für Ihr Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule keine Studiengebühren zahlen. 

    Für spezielle Studienangebote (z.B. Weiterbildungs- oder Verbundstudiengänge) sowie an Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen, ebenso an der FernUniversität in Hagen für das Fernstudienmaterial.

    Wie an allen deutschen Hochschulen müssen Sie auch in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Semesterbeitrag zahlen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Wer hat Anspruch? Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig: Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig? Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen? Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt? Auskunft zu diesen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Wer ist zuständig? In der Regel ist zuständig für Studierende das Studierendenwerk der Universität oder Fachhochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist, Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet, alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Wie wird BAföG beantragt? Die Leistungen nach dem BAföG sollen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Diese sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung und im Kreis Gütersloh auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich. Bitte beachten Sie, dass ein wirksamer Antrag nur mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Formblatt 1 gestellt werden kann. Die Formblätter sind aber auch im Internet eingestellt und können unter der Adresse www.bafög.de eingesehen und ausgedruckt werden. Bei Folgeanträgen ist auch die Nutzung des Formblatts 9 grundsätzlich möglich. BAföG-Antrag online Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag unter dem Link www.bafoeg-digital.de online auszufüllen. Es handelt sich um ein gemeinsames Angebot der Ministerien für Innovation, Wissenschaft und Forschung und für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach der Registrierung und dem Einloggen anhand einer Benutzerkennung und eines Passwortes besteht die Möglichkeit, die Formblätter online auszufüllen und elektronisch an das entsprechende Amt für Ausbildungsförderung zu übermitteln. Hierbei überprüft eine Software die Anträge auf wesentliche Vollständigkeit und Plausibilität. Achtung: Eine rechtmäßige Antragstellung ist hierbei nur anhand eines elektronischen Identitätsausweises durch das Einlesen der persönlichen Daten vom Personalausweis der antragstellenden Person möglich (Online-Ausweis-Funktion). Ohne Online-Ausweis-Funktion können die Unterlagen zwar elektronisch übermittelt werden, müssen jedoch anschließend ausgedruckt und unterschrieben, möglichst mit allen erforderlichen Anlagen auf dem Postweg an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung verschickt werden. Bei Versendung ohne Online-Ausweis-Funktion gilt erst der Eingang beim Amt als Antragseingang. Hinweis: Im Rahmen der Digitalisierung werden Ihre Antragsunterlagen nach dem Eingang hier eingescannt. Bitte beachten Sie, dass im Original eingereichte Unterlagen anschließend vernichtet werden. Reichen Sie daher bitte ausschließlich Kopien ein! Digitale Dokumente übersenden Sie bitte im PDF-Format. Öffnungszeiten Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Telefonische ErreichbarkeitMontags - Freitags: 08:00 Uhr - 12:00 UhrMontags - Mittwochs: 14:00 Uhr - 16:00 UhrDonnerstags: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr E-Mail-Adresse: team-bafoeg@kreis-guetersloh.de Anschrift Kreishaus Rheda-Wiedenbrück Wasserstraße 14 33378 Rheda-Wiedenbrück Postanschrift Kreis Gütersloh 33324 Gütersloh

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    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Studienfinanzierung, Studiengebühren, Studienfinanzierung, Studiengebühren, Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English