Immatrikulation Bescheinigung

    Immatrikulation Bescheinigung

    Sie möchten sich an einer Hochschule für ein Studium einschreiben?

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gegründet im Jahr 2009, zählt die HRW mit den Standorten in Mülheim an der Ruhr und Bottrop heute über 6.000 Studierende. Im Herzen der Metropole Ruhr zeichnet sie sich vor allem durch die familiäre Atmosphäre, die Nähe zu den Lehrenden, die Vielfältigkeit ihrer Beschäftigten, Studierenden und die offene Hochschulkultur aus. Das Studienangebot umfasst zurzeit 22 Bachelor- und neun Masterstudiengänge aus den Bereichen Informatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft. Neben der Lehre bildet die anwendungsorientierte Forschung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine tragende Säule der Hochschule. Zwei Leitgedanken werden an der HRW verfolgt: 1) Junge Menschen bekommen an der HRW Bildung in einer hochqualifizierten Ausbildung. 2) HRW Studierende werden vor Ende des Studiums von der Wirtschaft nachgefragt.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben möchten, gilt es zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen zu unterscheiden:

    In zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen direkt mit den geforderten Unterlagen einschreiben, ggf. nach vorangegangener Bewerbung.

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, so dass ein Auswahlverfahren stattfindet. An Kunst- und Musikhochschulen findet generell ein Auswahlverfahren statt.

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Studienplatz inkl. eines erfolgreichen Auswahlverfahrens erhalten Sie von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.

    Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachdem Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Diesem können Sie alle Informationen zu dem anschließenden Prozess für die Immatrikulation (= Einschreibung) entnehmen. Für eine erfolgreiche Einschreibung ist es notwendig, dass Sie den Online-Immatrikulationsassistenten in unserem Bewerbungsportal nutzen. Über diesen laden Sie alle relevanten Unterlagen hoch. Hierzu gehören unter anderem: - Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife) - Foto für Ihren Studierendenausweis - Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages - ggf. Dokumente zu einem vorhandenen Erststudium (z.B. Exmatrikulationsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung) Alle Unterlagen, die in Ihrem speziellen Fall einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Hier finden Sie auch die Zahlungsdaten für die Überweisung und die Gesamtsumme des Semesterbeitrags. Wurden alle notwendigen Unterlagen über den Online-Immatrikulationsassistenten hochgeladen, kann der Immatrikulationsbogen abgeschickt werden. Im Anschluss werden Ihre Unterlagen geprüft. Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, informieren wir Sie darüber per E-Mail und stellen Ihnen den Immatrikulationsbogen erneut zur Bearbeitung zur Verfügung. Sollten alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie immatrikuliert. Hierüber erhalten Sie erneut eine E-Mail, in der Informationen über die Registrierung für das HRW-Portal zu finden sind. Das HRW-Portal ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an Ihrem Studium. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, können Ihren Stundenplan einsehen und sich zu Modulen- und Veranstaltungen anmelden. Nach erfolgter Einschreibung steht Ihnen hier außerdem Ihre Immatrikulationsbescheinigung zum Download zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Immatrikulation Bescheinigung

    ID: L100002_121956937

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement | Fachabteilung: Bewerbungssupport

    Beschreibung

    Der Bewerbungssupport der HRW gilt als erster Ansprechpartner bei Fragen rund um die Bewerbung und die Zulassung zu einem Studium an der Hochschule Ruhr West.

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    Postfach 1

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefrei

    Öffnungszeiten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Nachweise anfordern, wie etwa:

    • gültiger Identitätsnachweis (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel)
    • Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
    • Nachweis der studentischen Krankenversicherung (elektronische Meldung über die Krankenkasse)
    • im Falle minderjähriger Bewerberinnen oder Bewerber die Genehmigung der Erziehungsberechtigten

    Sie werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens darüber informiert, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung an Ihrer Hochschule beibringen müssen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hochschulzugangsberechtigung, Krankenkassenbescheinigung, Personalausweis, Überweisungsbeleg, Foto für Studierendenausweis, Annahmeerklärung, ggf. Studienverlauf, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule, Abschlussunterlagen des Erststudiums

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewerbungsformular in Online-Bewerbungsportal, Immatrikulationsassistent in Online-Bewerbungsportal

    Voraussetzungen

    Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.

    Um ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule aufnehmen zu können, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Universitäten:

    • Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule.
    • eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
    • Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule.

    Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen):

    • Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule
    • eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
    • Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule.

    Kunst-/Musikhochschulen:

    Für das Studium an Kunst-/Musikhochschulen können besondere Voraussetzungen gelten (Begabtenprüfung). Bitte erkunden Sie sich direkt bei der entsprechenden Hochschule.

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Im Zweifel wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule bzw. die Studienberatung.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hochschulzugangsberechtigung und/oder abgeschlossenes Erststudium, ggf. Vorpraktikum, je nach Studienangebot ggf. weitere formale Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    §48 HG NRW

    §50 HG NRW

    §40 KunstHG 

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    - Hochschulzugangsgesetz NRW §48 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Beitragsordnung der Studierendenschaft (Amtliche Bekanntmachung 25/2013): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.

    Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studierendenausweis/eine Chipkarte, außerdem steht Ihnen eine  Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester zur Verfügung.

    Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich zurückmelden; hierzu ist die Errichtung des Semesterbeitrags die Voraussetzung (siehe LeiKa "Semesterbeitrag Erhebung").

    Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule ggf. in Kombination mit dem Bewerbungsportal von Hochschulstart. Nach erhaltener Zulassung Upload der nachzuweisenden Unterlagen über den Online-Immatrikulationsassistenten. Nach Einschreibung Registrierung für das HRW-Portal.

    Fristen

    Die Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel beim Verstreichen dieser Fristen eine Einschreibung nicht mehr möglich ist.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sommersemester: 01.12 bis 15.02 Wintersemester 01.05. - 15.09

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge nach jeweiligem Fristablauf, für zulassungsfreie Studiengänge Erhalt der Zulassung innerhalb von 2-3 Werktagen, Immatrikulation nach vollständigem Abschicken der Unterlagen (ebenfalls online) nach ca. 2 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Semestergebühren (Mobilitätsbeitrag, AStA-Beitrag, Studierendenwerkbeitrag)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern das Antragsverfahren online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).

    Sie haben die Möglichkeit, von einer Einschreibung / Immatrikulation innerhalb bestimmter Fristen auf Antrag wieder zurück zu treten. Bei einem Rücktritt innerhalb der vorgesehenen Frist gelten Sie als nicht eingeschrieben.

    Weitere Informationen

    Auf den Webseiten der Hochschulen finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, das von Ihrem Schulabschluss und Ihrem Herkunftsland abhängt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Immatrikulation, Einschreibung, Studium, Hochschule

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de