Exmatrikulation Bescheinigung

    Exmatrikulation Bescheinigung

    Sie möchten eine Bescheinigung über die Beendigung Ihres Studiums erhalten?

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Exmatrikulation (Beendigung des Studiums) ist jederzeit möglich und kann bequem online im internen HRW Portal über einen Antrag erfolgen. Daneben gibt es Gründe warum die Hochschule eine Exmatrikulation von Amts wegen vornehmen kann.

    Beschreibung

    Durch eine Exmatrikulation wird Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule beendet. 

    Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

    Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann die Exmatrikulation auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    (1) Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn a) sie dies über das Formular im Campus-Management-System beantragen; b) die Einschreibung durch Zwang, arglistige Täuschung oder eine Straftat herbeigeführt wurde; c) sie in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben; d) der Bescheid über die Zuweisung eines Studienplatzes während des Vergabeverfahrens von der zuständigen Stelle für die Zuweisung zurückgenommen worden ist. (2) Nach Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung des Studiengangs sind Studierende zum Ende des laufenden Semesters zu exmatrikulieren, soweit nicht eine weitere Hochschulausbildung das Weiterbestehen der Einschreibung erfordert. (3) Studierende sollen exmatrikuliert werden, wenn a) nach der Einschreibung Tatsachen bekannt werden und noch fortbestehen oder eintreten, die zur Versagung der Einschreibung hätten führen müssen oder die zur Versagung der Einschreibung hätten führen können; b) sie das Studium nicht aufnehmen oder sich nicht zurückmelden, ohne beurlaubt worden zu sein, c) die Entrichtung der zu zahlenden Gebühren und Beiträge, ggf. in der gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 reduzierten Höhe, trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Exmatrikulation nicht erfolgt, d) die oder der Studierende die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch gegenüber der zuständigen Krankenkasse nicht nachweist, e) der Wohn- oder Aufenthaltsort der oder des Studierenden nicht ermittelt werden kann, f) ein Fall des § 63 Abs. 5 Satz 6 HG gegeben ist, g) die oder der Studierende ihren oder seinen Anspruch auf Teilnahme an einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung verloren hat. Durch eine Exmatrikulation wird Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule beendet. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann die Exmatrikulation auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.

    Online-Dienst

    Exmatrikulation Bescheinigung

    ID: L100002_121956945

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement

    Beschreibung

    Das Servicemanagement der HRW gilt als erster Ansprechpartner bei Fragen rund ums Studium und die HRW von Beginn an bis zum Studienabschluss: Vom Bewerbungssupport, über die Erstellung der Studierendenausweise, der NRW-Tickets, Hilfestellung bei der Modul- und Veranstaltungsanmeldung und der Vermittlung von Orientierungs- und Beratungsangeboten der HRW.

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    Postfach 1

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Öffnungszeiten

    Studierenden Service Center Mo, Mi, Do 10-12 Uhr; 14-16 Uhr; Fr 10-12 Uhr , per E-Mail an servicemanagement@hs-ruhrwest.de. Telefonische Erreichbarkeit, siehe

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag müssen ggf. entsprechende Unterlagen beigefügt werden. Wegen der konkret benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Exmatrikulation sind keine Unterlagen erforderlich. Die Willenserklärung erfolgt über den Online Antrag. Nach der Exmatrikulation erhalten Sie: Exmatrikulationsbescheinigung / Bescheinigung für die Rentenversicherung / Bescheinigung nach § 9 BAföG / Bescheinigung für die Krankenkasse

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    In einigen Fällen werden Sie automatisch exmatrikuliert, z.B. in den folgenden:

    • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
    • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
    • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
    • Fehlender Krankenversicherungsnachweis.
    • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

    Für die Exmatrikulation auf eigenen Wunsch bestehen grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen.

    Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation z.B. in folgenden Fällen:

    • Sie wechseln den Studienort.
    • Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.

    Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Keine Voraussetzungen für die Exmatrikulation auf eigenen Wunsch. Bei der Exmatrikulation vom Amts wegen, ergibt sich die Voraussetzung aus dem jeweiligen Grund.

    Rechtsgrundlage(n)

    §51 HG NRW

    §43 KunstHG 

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    - Hochschulgesetz §51 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/

    Verfahrensablauf

    In den oben unter "Voraussetzungen" genannten Fällen erfolgt die Exmatrikulation automatisch. 

    Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie bei Ihrer Hochschule beantragen und begründen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Exmatrikulation.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie stellen im HRW Portal einen Online Antrag. Nach Eingang des Antrags bearbeitet das Studien- und Prüfungsamt den Vorgang und führt die Exmatrikulation im Campus Management System durch und erstellt die Exmatrikulationsunterlagen. Der exmatrikulierte Studierende hat nach der Exmatrikulation sechs Wochen Zeit die Unterlagen online abzurufen. Nach Ablauf der sechs Wochen wird das Benutzerkonto deaktiviert.

    Fristen

    Hinweise zu eventuellen Fristen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Exmatrikulation ist jederzeit möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    5 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern das Antragsverfahren online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Exmatrikulation direkt an die zuständige Stelle  [HS1]  der jeweiligen Hochschulen.

      [HS1] Die "zuständige Stelle" ergibt sich aus der Verlinkung auf die jeweilige Hochschule.

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Exmatrikulation direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen. 

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ende des Studiums, Beendigung des Studiums, Studium, Abmeldung, Exmatrikulation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English