Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

    Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

    Sie möchten Ihr Studium unterbrechen bzw. ein Urlaubssemester beantragen?

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigen Gründen unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.

    Eine Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist für jedes Semester erneut zu beantragen.

    Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

    Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in bestimmten Fällen (siehe Rechtsgrundlage)

    • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
    • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
    • Hochschuleinrichtungen nutzen.

    Für die Frage, ob im konkretenUrlaubssemester eine vorgenannte Ausnahme vorliegt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Studierende können, anstatt sich zurückzumelden, auf Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Eine Beurlaubung ist nur möglich, sofern die oder der Studierende durch einen der unten genannten (s. Voraussetzungen) Beurlaubungsgründe mindestens für die Hälfte des Semesters an der Erbringung von Studienleistungen bzw. am Besuch von Lehrveranstaltungen gehindert ist. Die Beurlaubung erfolgt für die Dauer eines Semesters und ist innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist zu beantragen. Die Änderung einer Rückmeldung in eine Beurlaubung ist ausschließlich nur bis zum Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters möglich; eine Änderung der Beurlaubung in eine Rückmeldung ist bis zum Ende der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters möglich. Der Semesterbeitrag reduziert sich durch die Beurlaubung entsprechend. Eine Beurlaubung für mehr als ein Semester ist nur zulässig, wenn ein Beurlaubungsgrund für jedes weitere Semester während der Rückmeldefrist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen erneut geltend gemacht wird. Während der Beurlaubung von mehr als sechs Monaten ruhen die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig.

    Online-Dienst

    Unterbrechung des Studiums / Beurlaubung

    ID: L100002_121956944

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement

    Beschreibung

    Das Servicemanagement der HRW gilt als erster Ansprechpartner bei Fragen rund ums Studium und die HRW von Beginn an bis zum Studienabschluss: Vom Bewerbungssupport, über die Erstellung der Studierendenausweise, der NRW-Tickets, Hilfestellung bei der Modul- und Veranstaltungsanmeldung und der Vermittlung von Orientierungs- und Beratungsangeboten der HRW.

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    Postfach 1

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Öffnungszeiten

    Studierenden Service Center Mo, Mi, Do 10-12 Uhr; 14-16 Uhr; Fr 10-12 Uhr , per E-Mail an servicemanagement@hs-ruhrwest.de. Telefonische Erreichbarkeit, siehe

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.

    Die wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise können sich aus der Einschreibungsordnung Ihrer Hochschule ergeben. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online Antrag im HRW Portal

    Voraussetzungen

    Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:

    • Auslandsstudium
    • Mutterschafts- und Erziehungszeiten
    • Krankheit
    • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
    • betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
    • ein Praktikum, das dem Studienzweck dient
    • Bundesfreiwilligendienst
    • Sonstige Gründe

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beurlaubungsgründe sind u.a. Krankheit, Auslandsstudium, Schwangerschaft, Pflege von Angehörigen, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Wehrdienst, Forschungsvorhaben im Interesse der Hochschule. Der/ Die Student/in muss durch den angegebenen Grund mindestens für die Hälfte des Semesters verhindert sein. Eine Beurlaubung muss für jedes Semester neu beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    - Hochschulgesetz NRW § 48 HG - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurlaubung bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen (siehe "erforderliche Unterlagen"). 

    Über die Genehmigung des Urlaubssemesters erhalten Sie eine Bestätigung, bzw. an vielen Hochschulen können Sie den Status Ihres Antrags im Online-Portal der Hochschule einsehen. 

    Eventuelle Sonderregelung zur Ablegung von Prüfungsleistungen während des Urlaubssemesters klären Sie direkt mit Ihrer Hochschule.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag muss über das HRW Portal gestellt werden. Über die Genehmigung des Urlaubssemesters erhalten Sie eine Bestätigung.

    Fristen

    Die Beurlaubung ist grundsätzlich während der Frist für die Rückmeldung unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu beantragen.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag muss innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist jeweils für das folgende Semester beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    5 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine "allgemeingültigen Besonderheiten". Die Thematik sollte direkt mit jeder Hochschule besprochen werden.

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Beurlaubung direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Beurlaubung, Urlaubssemester, Unterbrechung des Studiums, Beurlaubung (Hochschule), Unterbrechung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de