Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen.
Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
- Hilfe zur Verselbständigung
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Hinweise für Leopoldshöhe: Inhalte der zuständigen Stelle
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Jugendamt des Kreises Lippe.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.
Online-Dienst
Hilfe zur Erziehung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreisjugendamt Lippe (Regionalbüro Oerlinghausen)
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 5
33813 Oerlinghausen
Kontakt
E-Mail: regionalbuero-oerlinghausen@kreis-lippe.de
Telefon Festnetz: 05231 621-510
Wirtschaftliche Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Lippe
Weitere Informationen
Die Mitarbeitenden kümmern sich um die Bearbeitung des Unterhaltsvorschusses und wirtschaftliche Jugendhilfe sowie um Beistandschaften und die ambulante Familienhilfe.
Die Mitarbeitenden des Bereichs sind nicht nur im Kreishaus zu erreichen, sondern verteilen sich auf 3 Regionalbüros im Kreis Lippe.
Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022