Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. 
    Mögliche Hilfen sind: 

    • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
    • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
    • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
    • Unterstützung bei Behördengängen
    • Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
    • Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
    • Hilfe zur Verselbständigung

    Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
    Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind Alleinerziehend und benötigen Unterstützung bei den Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes? Wir können Ihnen mit einem Beratungsgespräch, einer aktiven Unterstützung oder einer Beistandschaft helfen.

    Online-Dienst

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

    ID: L100002_121797656

    Online erledigen

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    Beistandschaft Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-91123

    Fax: 0221 / 221-91133

    E-Mail: jugendamt.innenstadt@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Beistandschaft Porz

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    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-97123

    Fax: 0221 / 221-97281

    E-Mail: jugendamt.porz@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Beistandschaft Chorweiler

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    Fax: 0221 / 221-96239

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-96123

    E-Mail: jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de

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    Beistandschaft Nippes

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    Neusser Straße 450

    50733 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-95123

    Fax: 0221 / 221-95395

    E-Mail: jugendamt.nippes@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Beistandschaft Kalk

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    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-98123

    E-Mail: jugendamt.kalk@stadt-koeln.de

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    Beistandschaft Rodenkirchen

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    Industriestraße 161

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    Fax: 0221 / 221-92336

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    E-Mail: jugendamt.rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Beistandschaft Lindenthal

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    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Fax: 0221 / 221-93364

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    E-Mail: jugendamt.lindenthal@stadt-koeln.de

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    Beistandschaft Ehrenfeld

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    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

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    Fax: 0221 / 221-93655

    E-Mail: jugendamt.ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Beistandschaft Mülheim

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    Wiener Platz 2a

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    Fax: 0221 / 221-99606

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-99123

    E-Mail: jugendamt.muelheim@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English