Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen.
Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
- Hilfe zur Verselbständigung
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle
Buchstabenaufteilung:
A - F = Alina Herms
G - M = Judith Freikamp
N - Z = Jan Krupa
Beistandschaften:
Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.
Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Das Jugendamt wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Beratung für Mütter
Außerdem werden Sie beraten und unterstützt, wenn Sie als betreuender Elternteil einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil haben (als Mutter grundsätzlich ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt).
Falls Sie wegen der Schwangerschaft oder Betreuuung des Kindes keine Tätigkeit ausüben können, kann sich der Anspruch bis zu 3 Jahren nach der Geburt des Kindes ausdehnen.
Beratung für Väter
Wenn Sie als Vater der betreuende Elternteil sind, können Sie einen Unterhaltsanspruch haben. Sie werden beraten und unterstützt, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können (vom Betreuungsbeginn bis ebenfalls 3 Jahre nach der Geburt des Kindes).
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Führung der Beistandschaft durch das Jugendamt (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können dem Kind oder dem Elternteil, der die Beistandschaft einrichten lässt, gegebenenfalls im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022