Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung

    Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

    Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

    Beschreibung

    Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

    Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie:

    • immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten.
    • wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten.
    • sich nicht behaupten können. 

    Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal.

    Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.
    Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein: 

    • Entwicklung von Gruppendynamik.
    • Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen.
    • Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken.
    • Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen. 
    • Konflikte friedlich lösen. 

    Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten. 
     

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien im Bereich Beratung, Unterstützung, erzieherische Hilfen und Kinderschutz. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit diesen Schwerpunkten. Beratung und Erzieherische Hilfen gemäß des SGB VIII sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben unterstützen, Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und Benachteiligungen vermeiden/abbauen. Jedes Kind/ jeder Jugendliche, alle Eltern und auch Großeltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Kurzbeschreibung der Aufgaben: Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen für Eltern, Alleinerziehend und andere Personensorgeberechtigte Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts Mitwirkung in Familiengerichtlichen Verfahren Hilfen/ Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie
    Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien im Bereich Beratung, Unterstützung, erzieherische Hilfen und Kinderschutz. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit diesen Schwerpunkten. Beratung und Erzieherische Hilfen gemäß des SGB VIII sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben unterstützen, Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und Benachteiligungen vermeiden/abbauen. Jedes Kind/ jeder Jugendliche, alle Eltern und auch Großeltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Kurzbeschreibung der Aufgaben: Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen für Eltern, Alleinerziehend und andere Personensorgeberechtigte Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts Mitwirkung in Familiengerichtlichen Verfahren Hilfen/ Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie

    Online-Dienst

    Hilfe zur Erziehung

    ID: L100002_121872427

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Hilfen für Familien

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis 
    • Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten besprochen.
    Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten besprochen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
    • Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht. 
    • Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich müssen die Kinder und Jugendlichen, um die es geht, in der Stadt Lemgo gemeldet sein, abschließende Zuständigkeit kann jedoch auch im Gespräch geklärt werden.
    Grundsätzlich müssen die Kinder und Jugendlichen, um die es geht, in der Stadt Lemgo gemeldet sein, abschließende Zuständigkeit kann jedoch auch im Gespräch geklärt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Insofern Sie noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten, wenden Sie sich bitte an eine Kollegin aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Dort wird dann das Vorgehen im Detail mit Ihnen besprochen.
    Insofern Sie noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten, wenden Sie sich bitte an eine Kollegin aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Dort wird dann das Vorgehen im Detail mit Ihnen besprochen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos durch Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. Beratungsstelle, Hofkamp 102, 42103 Wuppertal, Telefon 0202/29536776 oder unter team@ombudschaft-nrw.de bei auftretenden Problemen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. In der konkreten Beratung, Begleitung und Unterstützung richtet Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. den Blick auf die Rechte der Kinder sowie die Rechte der Eltern als Anspruchsberechtigte von Leistungen nach dem SGB VIII. Weitere Informationen zur Ombudschaft finden Sie hier: https://ombudschaft-nrw.de
    Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos durch Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. Beratungsstelle, Hofkamp 102, 42103 Wuppertal, Telefon 0202/29536776 oder unter team@ombudschaft-nrw.de bei auftretenden Problemen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. In der konkreten Beratung, Begleitung und Unterstützung richtet Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. den Blick auf die Rechte der Kinder sowie die Rechte der Eltern als Anspruchsberechtigte von Leistungen nach dem SGB VIII. Weitere Informationen zur Ombudschaft finden Sie hier: https://ombudschaft-nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Adolsezenz, Gruppenangebot, Selbsthilfe, Jugendliche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024