Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung

    Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

    Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

    Beschreibung

    Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

    Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie:

    • immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten.
    • wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten.
    • sich nicht behaupten können. 

    Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal.

    Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.
    Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein: 

    • Entwicklung von Gruppendynamik.
    • Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen.
    • Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken.
    • Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen. 
    • Konflikte friedlich lösen. 

    Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten. 
     

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn das Familienleben schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, Streit und Zank an der Tagesordnung sind - kurz, wenn die Situation in der Familie sich als so verfahren darstellt, dass man alleine nicht mehr aus dem Dilemma herausfindet, kann man professionelle Hilfe beantragen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Familien mit jüngeren Kindern. Neben pädagogischen Fragestellungen stehen die Strukturierung des Alltags und die Versorgung der Kinder im Mittelpunkt. Sozialpädagogen unterstützen durch eine längerfristig angelegte Beratung und Begleitung und lösen gemeinsam mit Ihnen die Probleme vor Ort.

    Online-Dienst

    Familienhilfe

    ID: L100002_123258736

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam ASD/BSD

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis 
    • Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
    • Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht. 
    • Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 31 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden. Die Zuständigkeit der Mitarbeitenden richtet sich nach dem Wohnort (Straße und ggf. Hausnummer) des Ratsuchenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jugendliche, Gruppenangebot, Adolsezenz, Selbsthilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English