Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung

    Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

    Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

    Beschreibung

    Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

    Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie:

    • immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten.
    • wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten.
    • sich nicht behaupten können. 

    Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal.

    Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.
    Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein: 

    • Entwicklung von Gruppendynamik.
    • Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen.
    • Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken.
    • Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen. 
    • Konflikte friedlich lösen. 

    Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten. 
     

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Hilfen die im Alltag die Familien unterstützen. In manchen Situationen ist der Förderbedarf und der Betreuungsbedarf so hoch, dass eine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung über Tag und Nacht notwendig ist. Durch die eingesetzte Hilfe soll den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.

    Online-Dienst

    Eingliederungshilfe

    ID: L100002_123166908

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt - A 51

    Beschreibung

    Amt 51 Am 01.01.1993 gründete die Stadt Herzogenrath ein eigenes Jugendamt Amtsleiterin ist Frau Sandra SchneiderwindAufgabenprofil des Jugendamtes: Förderung von jungen Menschen und Familien Sozialpädagogische Dienste Rechtliche Verfahrenshilfen und wirtschaftliche Dienste Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis 
    • Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
    • Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht. 
    • Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 35a SGB VIII

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jugendliche, Adolsezenz, Selbsthilfe, Gruppenangebot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English