sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
    Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
    Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

    • Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
    • Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
    • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
    • Stärkung des Selbstwertgefühls
    • Stärkung der Konfliktfähigkeit
    • Verbesserung der Beziehungen untereinander

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien. Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit dem Schwerpunkt erzieherischer Hilfen gemäß SGB VIII, um Eltern und andere Sorgeberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Kinder und Jugendlichen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die auch die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Kurzbeschreibung der Aufgaben: Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen Beratung, Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden Hilfen für Eltern, Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb ihrer Familien Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren Jugendgerichtshilfe übernimmt eine Mittlerfunktion bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen zwischen Gerichten und Betroffenen. Der Dienst steht allen hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen und Familien als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Hilfe zur Erziehung

    ID: L100002_122768419

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.20 - Kommunaler Sozialer Dienst (Team 20)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heldmanstraße 24

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.10 - Kommunaler Sozialer Dienst (Team 10)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heldmanstraße 24

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kopie der Geburtsurkunde Sorgerechtsnachweis Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten vervollständigt.

    Voraussetzungen

    Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
    Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

    • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
    • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
    • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche bei Antragsstellung in der Stadt Detmold gemeldet sein, und die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Insofern Sie noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Eingangsmanagement und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Dort wird dann das Vorgehen im Detail mit Ihnen besprochen.Bringen Sie zum ersten Termin gerne schon eine Kopie der Geburtsurkunde sowie des Sorgerechtsnachweises mit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweis: 
    Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es kann keine pauschalierte Angabe zur Bearbeitungsdauer getroffen werden.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erziehungsberatung, Streit, Jugendamt, Probleme, Trennung, Erziehungshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de