sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
    Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
    Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

    • Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
    • Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
    • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
    • Stärkung des Selbstwertgefühls
    • Stärkung der Konfliktfähigkeit
    • Verbesserung der Beziehungen untereinander

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Möglich sind hierbei Hilfen in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form. Diese Hilfen reichen von der Beratung in Erziehungsfragen über die soziale Gruppenarbeit, die Erziehungsbeistandschaft, die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehung in einer Tagesgruppe, die Vollzeitpflege, die Heimerziehung bis hin zur sozialpädagogischen Einzelbetreuung.Nach Beratung durch die sozialpädagogischen Fachkräfte des Teams Soziale Dienste können Personensorgeberechtigte einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Eine entsprechende Hilfe wird auf der Grundlage eines internen Beratungs- und Entscheidungsverfahrens gewährt, wenn sie bedarfsgerecht, notwendig und geeignet ist. Abhängig von Hilfeart und Einkommen der Eltern werden diese zu den entstehenden Kosten herangezogen.Bei allen Hilfen wird mit den Beteiligten ein sog. Hilfeplan erarbeitet, in dem die konkrete Ausgestaltung und die Ziele der Hilfe festgehalten werden. Dieser Hilfeplan wird regelmäßig fortgeschrieben. Im Rahmen der Fortschreibung wird unter aktiver Beteiligung der Personensorgeberechtigten und ggf. anderer Einrichtungen und Dienste (Schule, Kindertagesstätte, Kinderarzt, Erziehungsberatungsstelle, Tagesklinik etc.) geprüft, ob die Hilfe weiterhin erforderlich und geeignet ist oder ob eine Veränderung der Hilfe oder eine Hilfeeinstellung bei Zielerreichung zu erfolgen hat.

    Online-Dienst

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    ID: L100002_121838246

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wesel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
    Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

    • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
    • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
    • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweis: 
    Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erziehungsberatung, Streit, Jugendamt, Probleme, Trennung, Erziehungshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de